Der Schutz von Hinweisgebern ist in Deutschland im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geregelt. Hinweisgeber können Verstöße entweder über unternehmensinterne Meldestellen oder über externe Stellen wie Behörden oder eine zentrale Meldestelle melden. Dabei genießen sie weitgehenden Schutz vor Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing. Wirtschaftliche Vorteile gibt es für Whistleblower nach deutschem Recht nicht.
Interessanter ist aber das US-amerikanische Recht, das Whistleblower an den gegen den Arbeitgeber verhängten Bußgeldern von oft über 1.000.000 US-Dollar beteiligt und sie für die Überführung der Täter belohnt. Dieses gilt unter den nachfolgend geschilderten Voraussetzungen auch in Deutschland.