Sie wünschen sich eine schnelle und unkomplizierte Scheidung? Ihr baldiger Ex-Partner und Sie sind sich einig, dass die Scheidung einvernehmlich geregelt werden soll? Dann melden Sie sich gerne unter 02504/3095 oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf an [email protected].

Nur ein/e Rechtsanwält/in kann einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Die andere Partei benötigt nicht zwingend eine anwaltliche Vertretung, denn die reine Zustimmung zum Scheidungsantrag ist auch ohne Rechtsanwält/in möglich. Auch wenn ein/e Rechtsanwält/in als Parteivertretung nur einen von Ihnen vertreten kann, können Sie zwischen sich regeln, dass die Rechtsanwaltskosten geteilt werden.

Für die Einreichung des Scheidungsantrags können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren. Wenn Sie sich den Weg sparen möchten, genügt aber auch ein Anruf oder eine E-Mail. Ich erläutere Ihnen dann kurz den Ablauf des Scheidungsverfahren und frage die für den Scheidungsantrag erforderlichen Daten ab.

Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde, erhalten Sie das sog. Formular V10 für den Versorgungsausgleich. Dort müssen Sie Auskunft über sämtliche Rentenanwartschaften geben. Im Rahmen der Scheidung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten geteilt werden. Sie geben also in der Regel die Hälfte Ihrer Anwartschaften ab und erhalten dafür die Hälfte der Anwartschaften Ihres Noch-Ehepartners. Der Versorgungsausgleich kann zwischen den Parteien aber auch ausgeschlossen werden, z.B. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sobald das Gericht die Auskünfte zu den Anwartschaften von den Versorgungsträgern eingeholt hat, wird es einen Scheidungstermin bestimmen. Zu diesem müssen Sie und Ihr/e Ehepartner/in persönlich erscheinen. Bei einer unstreitigen Scheidung dauert der Gerichtstermin meistens keine 10 Minuten und Sie verlassen als geschiedene Eheleute den Saal. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat ist die Scheidung dann rechtskräftig.

Aber auch, wenn es plötzlich doch zu Uneinigkeiten kommt, stehe ich Ihnen zur Seite und wir versuchen gemeinsam, diese aus der Welt zu schaffen.