Wer von einem fremden Hund gebissen wird, kann für die Verletzungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Halter haben.
Gemäß § 833 BGB haftet der Hundehalter grundsätzlich immer dann, wenn sein Hund einen Schaden verursacht. Dabei spielt es für die Haftung zunächst keine Rolle, ob der Hundehalter an dem Vorfall „schuld“ ist. Das Gesetz besagt, dass der Hundehalter für die sogenannte Tiergefahr haftet, die dadurch entsteht, dass er einen Hund hält. Dies gilt übrigens nicht nur für Hunde, sondern für alle Tiere.
1. Schmerzensgeld noch Hundebiss - so funktioniert es:
Schmerzensgeld ist eine Art des Schadensersatzes, nämlich ein sogenannter immaterieller Schadensersatz. Wer körperliche oder seelische Verletzungen oder eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch ein Ereignis wie einen Hundebiss erlitten hat, kann nach § 253 BGB ein Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um einen nicht unerheblichen Schaden handelt und Sie die Verletzungen durch den Hundebiss auch beweisen können.
Wichtig ist nach einem Bissvorfall somit die Beweissicherung. Am besten sollten Sie sich nach einem Hundebiss in ärztliche Behandlung begeben und Fotos von der Verletzung anfertigen.
Der Arztbericht, die Fotos und eventuelle Zeugen können Ihnen helfen, den Anspruch auf Schmerzensgeld zu beweisen.
2. Die Höhe des Schmerzensgeldes [Tabelle]
Wer einen Hundebiss erlitten hat, möchte auch wissen, in welcher Höhe man ein Schmerzensgeld geltend machen kann.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes spielen mehrere Faktoren und die gesamten Umstände des Ereignisses eine Rolle. Zu berücksichtigen sind besonders die Schwere der Verletzung, die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, der Umfang und die Dauer der Behandlung, Verhalten des Hundehalters, etwaige Folgen und Dauerschäden und vieles mehr.
Man kann sich bei der Höhe eines Schmerzensgeldes jedoch zumindest an bisherigen Urteilen orientieren. Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen als Geschädigten einen Überblick geben:
Verletzung | Schmerzensgeld | Urteil |
Bissverletzung mit 6 cm tiefer Fleischwunde am Arm | € 300 | OLG Frankfurt (2013) Az: 1 U 69/13 |
Mehrere Hundebisse ins Bein, mit Hämatomen und Kratzwunden | € 400 | AG Aschaffenburg (2013) 116 C 1232/13 |
Hundebisse im Schienbein, stationäre Behandlung und Arbeitsunfähigkeit | € 1.000 | AG Würzburg (2011) Az: 15 C 1877/11 |
Hundebisse an der Hand, Operation notwendig | € 1.700 | AG Segeberg (2012) Az: 17a C 94/10 |
Bisswunde am Arm mit bleibender Narbe durch Kampfhund | € 2.000 | AG Dresden (2012) Az: 103 C 5746/11 |
Hundebiss im Genitalbereich | € 2.500 | AG Münsingen (2000) Az: 2 C 101/00 |
Hundebiss im Gesicht mit Narbe über dem Auge | € 3.000 | OLG Hamm (2015) Az: I-9 U 91/14 |
Mehrere massive Hundebisse in beiden Beinen, unansehnliche Narben | € 4.000 | AG Bad Liebenwerda (1999) Az: 11 C 502/98 |
Hundebissverletzung im Gesicht, lange Risswunde an der Nase | € 5.000 | LG Hamburg (2012) Az: 307 O 429/10 |
Zwei Hundebisse in der rechten Gesichtshälfte, 8 Arztbesuche notwendig | € 5.000 | LG Heidelberg (1999) Az: 7 O 163/98 |
Tiefe Hundebisswunde am Bein, 2 Wochen Krankenhaus, Narben und Nervenschädigung | € 6.000 | LG Aachen (1999) Az: 4 O 15/98 |
Offene Bisswunde im Gesicht mit deutlich sichtbarer Narbe | € 10.000 | LG Braunschweig (2003) Az: 6 O 2659/02 |
Hundebiss an der Oberlippe mit teilweisem Verlust der Lippe | € 12.000 | LG Lübeck (2011) Az: 2 O 316/10 |
Schwerste Hundebissverletzung im Gesicht, entstellende Narben | € 22.000 | LG Berlin (2005) Az: 10 O 415/05 |
Schwerste Hundebissverletzung im Genitalbereich mit bleibenden Schäden | € 50.000 | Saarländisches OLG (1988) Az: 1 U 31/86 |
3. Schmerzensgeld beantragen
Um ein Schmerzensgeld zu bekommen, muss es beim Hundehalter am besten schriftlich gefordert werden. Viele Hundehalter haben eine Hundehaftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt. Dem Schreiben sollten Sie am besten Beweise für die Verletzung und ihre Folgen beilegen.
Wenn man sich mit dem Hundehalter oder dessen Versicherung nicht einigen kann, kann ein Schmerzensgeld auch vor Gericht eingeklagt werden.
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Ich berate bundesweit vor Ort in meiner Kanzlei in Leipzig oder via Zoom als Rechtsanwältin in den Bereichen Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung, Verkehrsunfallrecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, sowie Pferderecht