Ab dem 27. Juni 2024 gelten für die Einbürgerung in Deutschland viele neue Regelungen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
1. Hintergrund - Kein neues Einbürgerungsgesetz
Genau genommen gibt es überhaupt kein neues Einbürgerungsgesetz. Vielmehr finden sich die wesentlichen Regelungen zur Einbürgerung nach wie vor im sogenannten Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Mehrere dieser Regelungen wurden nun durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts mit Wirkung ab dem 27. Juni 2024 geändert. Das ist auch der Grund, warum das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts so schwer verständlich ist. Es regelt nicht selber die Fragen der Einbürgerung, sondern greift punktuell in ein schon bestehendes Regelwerk ein. An vielen Stellen sind nur einzelne Worte des Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert. Ohne anwaltliche Hilfe ist daher die verlässliche Beantwortung von Einbürgerungsfragen kaum möglich.
2. Änderungen - Vieles wird leichter
Die Modernisierung des Einbürgerungsrechtes ist von dem Wunsch getragen, Erleichterungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu schaffen. An vielen Stellen ist das gelungen. Hier sind die wichtigsten Verbesserungen:
Schnellere Einbürgerung
Die wichtigste (weil stärkste) Norm im Einbürgerungsrecht ist der § 10 StAG, der jedem Bewerber einen echten und nötigenfalls einklagbaren Anspruch auf Einbürgerung verleiht, wenn die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. Eine der zentralen Regelungen des Modernisierungsgesetzes ist die Änderung des Wortes „acht“ in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG in das Wort „fünf“. Statt wie bisher erst nach acht Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland können damit Menschen nun schon nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Besonders schnelle Einbürgerung
Sogar noch schneller klappt die Einbürgerung für solche Bewerber, die besondere Integrationsleistungen nachweisen können. Mit dem Modernisierungsgesetz wird der bisherige Wortlaut des § 10 Abs. 3 StAG gestrichen und erhält eine gänzlich neue Fassung. Danach besteht bereits nach drei Jahren die Möglichkeit den deutschen Pass zu erwerben. Das gilt für solche Bewerber, deren Deutschkenntnisse das Sprachniveau C1 erreichen, die sich und ihre Angehörigen ohne staatliche Hilfen zu ernähren imstande sind, und vor allem: die besondere Integrationsleistungen nachweisen können. Die neue Regelung führt auch Beispiele für solche besonderen Integrationsleistungen an. Wörtlich genannt sind dort neben dem bürgerschaftlichen Engagement auch besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen.
Mehrstaatigkeit generell möglich
Die bisherige Staatsangehörigkeit muss bei der Einbürgerung nicht mehr aufgegeben werden. Nach geltendem Recht hängt die Einbürgerung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG davon ab, dass Bewerber ihre bestehende Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren. Diese Vorschrift ist mit dem Modernisierungsgesetz nun ersatzlos gestrichen worden. Damit ist der Weg frei zur doppelten Staatsangehörigkeit.
Staatsbürgerschaft durch Geburt
Auch in Deutschland geborene Kinder werden künftig problemloser ohne Optionspflichten zu deutschen Staatsbürgern. Nach dem geänderten § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG erhalten sie vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit und können zugleich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Regelungen zur Optionspflicht nach § 29 StAG werden mit dem Modernisierungsgesetz ersatzlos gestrichen.
Würdigung der Gastarbeitergeneration
Die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration sowie ihrer im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten findet in den neuen Regeln besondere Anerkennung. So genügt für ihre Einbürgerung bereits der Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse, wofür es nach dem neuen § 10 Abs. 4 Satz 3 StAG ausreicht, dass sich die Person im Alltagsleben in deutscher Sprache ohne nennenswerte Probleme verständigen kann. Ein Einbürgerungstest entfällt für diese Personengruppe nach der neuen Vorschrift des § 10 Abs. 6 Satz 2 StAG ganz.
3. Fazit
Die Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zahlreiche Erleichterungen erfahren. Nach dem Wortlaut der neuen Regelungen scheint der Weg zum deutschen Pass schneller und leichter möglich. Daran wird die Tätigkeit der zuständigen Einbürgerungsbehörden zu messen sein.