Wer eine Mietwohnung bezieht, stolpert früher oder später über das Thema Schönheitsreparaturen. Doch was genau fällt darunter, und wer ist eigentlich verpflichtet, Wände zu streichen oder Türen zu lackieren? Viele Mieter übernehmen Arbeiten, die sie gar nicht erledigen müssten. Hier erfahren Sie, was das Mietrecht dazu sagt und wie Mieter ihre Rechte wahren können.
Was zählt als Schönheitsreparatur?
Schönheitsreparaturen dienen dazu, normale Abnutzungsspuren in einer Wohnung zu beseitigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken,
- das Lackieren von Heizkörpern, Innentüren sowie Fenstern von innen,
- kleinere Ausbesserungen an Wänden.
Arbeiten wie das Abschleifen von Fußböden oder die Reparatur von Fenstern außen gelten nicht als Schönheitsreparaturen und gehören damit zur Pflicht des Vermieters.
Wer ist verantwortlich – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich ist laut § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Hierzu zählt auch das Beseitigen von Abnutzungsspuren.
Allerdings ist es gängige Praxis, diese Pflicht über den Mietvertrag auf den Mieter zu übertragen. Wichtig dabei: Die vertragliche Klausel muss wirksam sein. Unwirksame Regelungen können die Verpflichtung des Mieters aufheben.
Wann sind Mietvertragsklauseln ungültig?
Nicht alle Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen halten einer rechtlichen Prüfung stand. Häufig sind Formulierungen zu pauschal oder zu starr – und damit unwirksam. Beispiele hierfür sind:
- Starre Fristen: Eine Klausel, die den Mieter zwingt, alle drei Jahre zu renovieren, unabhängig vom Zustand der Wohnung.
- Unrenovierte Wohnung bei Mietbeginn: Wurde die Wohnung beim Einzug nicht renoviert, kann der Mieter nicht verpflichtet werden, diese bei Auszug zu renovieren.
- Pauschale Renovierungspflicht bei Auszug: Eine Regelung, die den Mieter pauschal zur Endrenovierung zwingt, ist in der Regel ungültig.
Ein bekanntes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt: Klauseln, die den Mieter zu stark belasten, sind nicht rechtswirksam. In diesen Fällen bleibt die Renovierungspflicht beim Vermieter.
Zustand der Wohnung bei Einzug entscheidend
Eine wichtige Rolle spielt der Zustand der Wohnung bei Mietbeginn. Wenn die Wohnung nicht renoviert oder nur teilweise renoviert übergeben wurde, muss der Mieter später keine Schönheitsreparaturen ausführen. Voraussetzung ist, dass er für den ursprünglichen Zustand keinen Ausgleich erhalten hat – etwa durch Mietnachlass.
Renovieren beim Auszug: Was ist Pflicht?
Beim Thema Auszug herrscht oft Unsicherheit: Muss die Wohnung frisch gestrichen übergeben werden? Die klare Antwort lautet: Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält. Fehlt eine gültige Regelung, reicht es, die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Das bedeutet, sie muss lediglich sauber und frei von groben Verschmutzungen sein.
Fazit: Mieter sollten genau hinschauen
Schönheitsreparaturen sind nur dann Pflicht, wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält. Viele Verträge enthalten unwirksame Regelungen, die den Mieter zu stark belasten. Wer seinen Mietvertrag genau prüft und den Zustand der Wohnung bei Einzug dokumentiert, kann sich vor unnötigen Arbeiten schützen.
Tipps für Mieter zu Schönheitsreparaturen
- Mietvertrag prüfen: Achten Sie auf starre oder pauschale Klauseln zur Renovierungspflicht. Diese sind oft ungültig.
- Wohnungszustand dokumentieren: Halten Sie bei Einzug fest, ob die Wohnung renoviert war oder nicht. Fotos können später als Beweis dienen.
- Nicht voreilig renovieren: Prüfen Sie, ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist, bevor Sie streichen oder tapezieren.
- Fristen beachten: Klauseln, die „nach Bedarf“ Renovierungen vorsehen, sind meist zulässig, starre Vorgaben jedoch nicht.
- Rechtsberatung einholen: Bei Unsicherheiten können Mietervereine oder Anwälte weiterhelfen.
Wer seine Rechte kennt, vermeidet unnötige Kosten und Konflikte. Schönheitsreparaturen sind für Mieter kein Muss, wenn der Mietvertrag die falschen Klauseln enthält. Ein genauer Blick spart Zeit und Geld. Gerne helfen wir Ihnen bei weiteren Fragen.