Schuldnerverzeichnis: Vermeiden Sie negative Einträge – Ihre rechtliche Hilfe

Das Schuldnerverzeichnis wird von den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt und listet Personen und Unternehmen, die durch Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden (beispielsweise Hauptzollamt oder Finanzämter) oder Insolvenzgerichte eingetragen wurden. Wer im Schuldnerverzeichnis steht, hat meist gegen die Vermögensauskunftspflicht verstoßen oder Schulden trotz abgegebener Vermögensauskunft nicht beglichen.

Auswirkungen eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat gravierende Folgen: Ihre Bonität leidet und Banken sowie Geschäftspartner erhalten negative Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit. Das kann zu Kreditablehnungen und Verlust von Geschäftsmöglichkeiten führen. Einträge im Schuldnerverzeichnis werden in der Regel erst nach drei Jahren gelöscht, können aber auch früher entfernt werden, wenn die Schulden beglichen wurden.

Eintrag verhindern oder löschen – So handeln Sie richtig

Wenn Ihnen ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis droht, sollten Sie sofort handeln. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Vollstreckungsgericht einzulegen. Wichtig zu wissen: Der Widerspruch verhindert nicht automatisch den Eintrag, daher ist schnelles und gezieltes Handeln gefragt.

Auch der Antrag auf einstweilige Aussetzung des Eintrags kaist möglich. 

Schuldner müssen vor der Eintragungsanordnung informiert werden – nutzen Sie diese Chance und holen sie sich anwaltlichen Rat.

Schnelle Hilfe für Unternehmer und Privatpersonen

Verpassen Sie keine Fristen und vermeiden Sie langfristig negative Einträge. Als im Bereich Schuldnerverzeichnisse und Zwangsvollstreckung tätiger Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, Ihre Eintragung zu verhindern oder eine Löschung zu beantragen. Kontaktieren Sie mich, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und die passenden Schritte einzuleiten.