Einleitung

Bei einer Scheidung sollten nicht nur das Vermögen und der Unterhalt geregelt werden, sondern auch die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Hier greift der Versorgungsausgleich, der grundsätzlich im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt wird. Doch was passiert, wenn eine direkte Teilung der Rentenansprüche nicht möglich ist? In solchen Fällen kommt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ins Spiel.

Er findet vor allem dann Anwendung, wenn eine spätere Auszahlung der Renten erst bei Eintritt des Versorgungsfalls erfolgen kann. Das betrifft insbesondere betriebliche Altersvorsorgen, ausländische Renten oder bestimmte private Versorgungsansprüche. Doch wie funktioniert dieser besondere Versorgungsausgleich genau, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.


Das Wichtigste in Kürze

  • Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich kommt zur Anwendung, wenn eine direkte Teilung der Rentenansprüche nicht möglich ist.
  • Er erfolgt erst beim Renteneintritt des ausgleichspflichtigen Ex-Partners.
  • Die ausgleichsberechtigte Person muss eine eigene laufende Versorgung beziehen, um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in Anspruch nehmen zu können.
  • Betriebliche Altersvorsorge und ausländische Renten sind typische Fälle für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Auch in Entscheidungen vor dem 01.09.2009 wurde oft der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten, da Anwartschaften durch bestehende Höchstgrenzen nicht vollständig bei der Scheidung ausgeglichen werden konnten.
  • Die Durchführung erfordert eine eigene gerichtliche Geltendmachung – sie passiert nicht automatisch mit der Scheidung.

Grundlagen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Definition und rechtliche Einordnung

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ist eine spezielle Form des Versorgungsausgleichs. Während der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich die unmittelbare Aufteilung der Rentenanwartschaften vorsieht, ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich eine nachgelagerte Regelung.

Das bedeutet: Die ausgleichsberechtigte Person erhält ihren Anteil erst, wenn der Ex-Partner die Rente tatsächlich bezieht. Dies geschieht durch eine direkte Zahlung, die vom Verpflichteten an den Berechtigten geleistet werden muss. 


Voraussetzungen für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Nicht in jedem Fall kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich angewendet werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen:

  • Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich wurde in der Entscheidung zum Versorgungsausgleich vorbehalten, weil eine direkte Teilung nicht möglich war.
  • Die Rentenzahlung ist fällig, das heißt, der ausgleichspflichtige Ex-Partner bezieht bereits die Rente.
  • Die ausgleichsberechtigte Person muss eine eigene laufende Versorgung beziehen, also selbst eine Altersrente oder eine vergleichbare Leistung erhalten.
  • Ein Antrag muss gestellt werden, da die Durchführung nicht automatisch erfolgt.

In der Praxis betrifft dies häufig betriebliche Altersvorsorgen, ausländische Rentenansprüche oder Entscheidungen, die vor dem 01.09.2009 ergangen sind.


Berechnung und Durchführung

Die Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt individuell und orientiert sich an der Höhe der auszugleichenden Rente. Das Familiengericht prüft den Anspruch und legt die monatliche Ausgleichszahlung fest.

Ablauf der Durchführung:

  1. Antrag beim Familiengericht: Der berechtigte Ex-Partner muss aktiv werden und einen Antrag stellen.
  2. Prüfung durch das Gericht: Das Gericht ermittelt die Höhe des Anspruchs und erlässt eine entsprechende Entscheidung.
  3. Zahlungspflicht: Der ausgleichspflichtige Ex-Partner muss dann monatliche Zahlungen leisten, sobald er die Rente erhält.

Um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden, besteht nach § 21 Abs. 1 VersAusglG die Möglichkeit, den Anspruch des ausgleichspflichtigen Ex-Partners gegen den Versorgungsträger abtreten zu lassen. In diesem Fall zahlt der Versorgungsträger den geschuldeten Betrag direkt an die ausgleichsberechtigte Person. Dies kann eine sichere und unkomplizierte Lösung sein, um Streitigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden.


Fazit

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ist eine wichtige Regelung, wenn Rentenansprüche nicht direkt geteilt werden können. Er greift insbesondere bei betrieblichen Altersvorsorgen, ausländischen Renten und wurde oft in Entscheidungen vor dem 01.09.2009 vorbehalten. Allerdings birgt er auch praktische Herausforderungen, da die Zahlungen erst mit Renteneintritt fällig werden und nicht automatisch durch den Staat abgewickelt werden.

Wer vom schuldrechtlichen Versorgungsausgleich betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren und im Zweifel anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden.


FAQs

Wann kommt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich zur Anwendung?
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird angewendet, wenn eine direkte Teilung der Rentenanwartschaften nicht möglich ist – zum Beispiel bei betrieblicher Altersvorsorge oder ausländischen Renten.

Muss ich den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich beantragen?
Ja, er erfolgt nicht automatisch. Der berechtigte Ex-Partner muss beim Familiengericht einen Antrag stellen, sobald der Verpflichtete Rente bezieht.

Welche Voraussetzung muss ich als Berechtigter erfüllen?
Neben der Tatsache, dass der ausgleichspflichtige Ex-Partner bereits Rente bezieht, muss die berechtigte Person selbst eine eigene laufende Altersversorgung haben. Ohne eine eigene Rente kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nicht geltend gemacht werden.



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