Eine Insolvenz ist ein Szenario, das jedes Unternehmen vermeiden möchte. Dennoch kann sie unter bestimmten Umständen eintreten und stellt dann alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Ob Schuldner, Gläubiger oder Mitarbeiter - jeder ist von den Folgen einer Insolvenz betroffen.

Allerdings bietet das deutsche Insolvenzrecht eine Reihe von wirksamen Werkzeugen, um mit dieser schwierigen Situation umzugehen und bestenfalls eine Sanierung des Unternehmens zu erreichen. Ein solches bedeutendes Instrument ist das Schutzschirmverfahren.

In diesem Beitrag wollen wir uns daher einmal etwas ausführlicher mit dem Schutzschirmverfahren auseinandersetzen und wesentliche Fragen wie z.B. die nach den Voraussetzungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens einfach nachvollziehbar erörtern. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für das Schutzschirmverfahren und seine Rolle im Insolvenzrecht zu schaffen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Schutzschirmverfahren?
  2. Wie läuft ein Schutzschirmverfahren ab?
  3. Was bedeutet das Schutzschirmverfahren für Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens?
  4. Was bedeutet das Schutzschirmverfahren für Gläubiger?
  5. Wie lange dauert ein Schutzschirmverfahren?
  6. Wie hoch ist das Insolvenzgeld für Mitarbeiter?
  7. Was passiert mit Überstunden im Schutzschirmverfahren?
  8. Wie lange wird Insolvenzgeld gezahlt?
  9. Wie geht es nach dem Schutzschirmverfahren weiter?
  10. Fazit


Das Wesentliche in Kürze

  • Ein Schutzschirmverfahren, das eine besonderet Art des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung darstellt, kommt nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in Betracht.
  • Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, ist die Sanierung unter dem Schutzschirm ausgeschlossen.
  • Der Schuldner kann den ihn beaufsichtigenden Sachwalter vorschlagen. Ein Insolvenzverwalter existiert nicht.
  • Das bisherige Management führt die Geschäfte weiter.
  • Eine Sanierung unter Insolvenzschutz ermöglicht eine wirksame operative Restrukturierung, z.B. durch verkürzte Kündigungsfristen von Verträgen und Arbeitsverhältnissen.


1. Was ist das Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist ein Mechanismus des deutschen Insolvenzrechts, der es einem Unternehmen ermöglicht, sich unter Insolvenzschutz eigenständig zu restrukturieren und wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Es wurde mit einer umfangreichen Änderung der Insolvenzordnung (InsO) zum 01. März 2012 eingeführt.

Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine besondere Art des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung ist im 8. Teil der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, das Schutzschirmverfahren selbst wird in § 270d InsO beschrieben.

Im Schutzschirmverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt und hat die Möglichkeit, unter Aufsicht eines Sachwalters das Unternehmen zu restrukturieren. Dies unterscheidet sich vom normalen Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter die Vermögens- und Verfügungsbefugnis übernimmt.

Das Unternehmen muss beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens stellen. Der Antrag muss gem. § 270d InsO eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorlegen.

Aus der Bescheinigung muss sich ergeben, dass drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO oder Überschuldung gem. § 19 InsO, aber keine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Hinweis

Gem. § 17 Abs. 2 S. 1 InsO liegt bei dem Schuldner Zahlungsunfähigkeit vor, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Nach der Genehmigung des Antrags durch das Insolvenzgericht hat das Unternehmen unter dem Schutzschirm grundsätzlich maximal drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan zu erstellen. Dieser Plan muss zeigen, wie das Unternehmen seine finanziellen Probleme lösen und wieder rentabel werden kann.

Der Insolvenzplan muss von den Gläubigern akzeptiert werden. Ist dies der Fall, hat sich das Unternehmen entsprechend der im Plan getroffenen Regelungen wirksam entschuldet. Parallel können die im Sanierungskonzept erarbeiteten Maßnahmen weiter umgesetzt werden, um einen zusätzlichen Mehrwert zu schaffen.


2. Wie läuft ein Schutzschirmverfahren ab?