Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden – sei es als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder bei einer polizeilichen Befragung – gilt: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und tätigen Sie zunächst keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.

Warum Schweigen sinnvoll ist:

  1. Vermeidung von Selbstbelastung: Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden, auch wenn Sie zunächst nur "helfen" oder "kooperieren" möchten. Oftmals können kleine Details, die Sie in guter Absicht nennen, im weiteren Verlauf belastend interpretiert werden.

  2. Recht auf anwaltlichen Beistand: Sie haben das Recht, sich vor einer Aussage mit einem Anwalt zu besprechen. Ein Anwalt kann die Vorwürfe prüfen, Akteneinsicht beantragen und die beste Verteidigungsstrategie erarbeiten.

  3. Wahrheitsdruck und Erinnerungslücken: Unter Druck oder Stress kann es leicht passieren, dass Sie Aussagen machen, die missverstanden oder ungenau aufgefasst werden. Auch hier kann es ratsam sein, zunächst nichts zu sagen und später eine durchdachte Aussage abzugeben.

Tipp: Erst Rechtsbeistand einholen

Lassen Sie sich frühzeitig von einem Strafverteidiger beraten, der Ihnen erklären kann, welche Optionen Sie haben und wie die mögliche Rechtslage aussieht. Ein erfahrener Anwalt kann oft schon im Vorfeld klären, ob bestimmte Vorwürfe haltlos sind oder welche Maßnahmen Sie zur Entlastung ergreifen können.