Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 Az. 2 U 143/23) betrifft Riester-Verträge der Allianz Lebensversicherung AG. In diesen Verträgen war eine Klausel enthalten, die es der Allianz ermöglichte, den Rentenfaktor zu kürzen, was zu einer Reduzierung der Rentenzahlungen führte. Das Gericht hat diese Klausel für rechtswidrig erklärt, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt und nicht transparent genug formuliert war.

Rechtstipp für Verbraucher mit Riester-Verträgen:

  1. Überprüfung des eigenen Riester-Vertrags:
    Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob Ihr Vertrag eine Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors enthält. Das Urteil stellt klar, dass eine solche Klausel unzulässig ist. Lassen Sie Ihren Vertrag von einem einem Anwalt prüfen.

  2. Anspruch auf höhere Rentenzahlungen:
    Falls in Ihrem Riester-Vertrag eine vergleichbare Klausel enthalten ist, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf, dass Ihre Rente ohne die unzulässige Kürzung berechnet wird. Das könnte eine deutliche Erhöhung Ihrer späteren Rentenzahlung bedeuten.

  3. Widerspruch und rechtliche Schritte:
    Falls die Allianz sich weigert, die Rentenberechnung zu ändern, können Betroffene einen schriftlichen Widerspruch einlegen und auf das Urteil des OLG Stuttgart verweisen. Falls dies nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Kürzung vorzugehen – entweder durch eine Feststellungsklage oder eine Klage auf Anpassung der Rentenzahlung.

  4. Schnelles Handeln ist wichtig:
    Verbraucher sollten nicht warten, sondern ihren Vertrag frühzeitig prüfen lassen. Je nach Fall könnten Fristen bestehen, um Ansprüche geltend zu machen. 

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für viele Allianz-Kunden mit Riester-Verträgen haben. Es lohnt sich daher, aktiv zu werden und eine Überprüfung des eigenen Vertrags vorzunehmen!


Dr. Christina Ziems

Rechtsanwältin

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