Worum geht es?

Wir haben bereits über den Konkurs und die damit zusammenhängenden Fragen der Anleger berichtet und auch filmisch den Vorgang dokumentiert. Derzeit führen wir in dieser Sache auch Klagen gegen andere Haftungsgegner wie bspw. den Anwalt, der die Zahlungen entgegennahm, aber auch die Audit und andere Personen, die Bestätigungen abgegeben haben, die dazu führten, dass Kaufverträge abgeschlossen wurden und die Anleger zum Schluss weder Gold noch Geld hatten.

Es gibt Konstellationen, in denen die Anleger durch ihre Vermittler darauf hingewiesen wurden, den Vertrag mit der SGT AG "umzuswitchen" in einen Vertrag, mit der SGB Vault AG - auch eine Gesellschaft in der Schweiz, die wohl dann die Geschäfte der SGT AG unter neuem Label fortführen sollte.

Es wurden Vertragsformulare, die von dem äußeren Anschein her identisch wirken sollten, mit denen der SGT AG, an die Anleger versandt. Das Gold, das über die SGT AG erworben wurde, sollte nach den Verträgen, künftig über die SGT AG verwahrt werden. Einige unserer Mandanten haben diesen Vertrag unterzeichnet und an ihre Vermittler zurückgesandt.

Was ist aktuell zu konstatieren?

Wir wurden nunmehr darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schweizer Finanzaufsicht, die FINMA, wohl einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt hat, der zuständig ist für die Sache. Dieses ist auch so im Schweizer Handelsregister vermerkt. Dieser Untersuchungsbeauftragte handelt für und anstatt der bisherigen Organe. Wir werden daher für die betroffenen Mandanten diesen nunmehr anschreiben und die Herausgabe des Rohgoldes an dieser Stelle vornehmen. Jedenfalls werden wir dort die Forderungen geltend machen.

Was macht ein Untersuchungsbeauftragter?

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die FINMA verschiedene Typen von Beauftragten einsetzen:

  • Ein Untersuchungsbeauftragter wird eingesetzt, um im Rahmen eines Enforcementverfahrens einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären oder von der FINMA angeordnete aufsichtsrechtliche Massnahmen umzusetzen.

  • Ein Prüfbeauftragter wird im Rahmen der laufenden Aufsicht eingesetzt, um bei einem Beaufsichtigten eine Prüfung durchzuführen.

  • Ein Sanierungsbeauftragter kann mit der Ausarbeitung eines Sanierungsplans betraut werden.

  • Ein Liquidator wird mit einer Liquidation eines Beaufsichtigten betraut.

  • Ein Konkursliquidator wird mit einer Konkursliquidation eines Beaufsichtigten betraut.

  • Ein Schätzungsexperte wird von der FINMA mit der Schätzung der Anlagen von Immobilienfonds oder Immobilieninvestmentgesellschaften betraut.

Sie sind auch betroffen?

Dann rufen Sie uns an. Wir benötigen folgende Unterlagen:

- Vertrag SGT AG

- Schreiben ihrer Vermittler

- Vertragsangebot mit SGB Vault

- Vertrag Rechtsschutzversicherer soweit vorhanden.

Wir für Sie

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.


Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: