Das Konzept der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, das von den Anbauvereinigungen im Erlaubnisverfahren vorzulegen ist, kann nunmehr auf eine Weise erstellt werden, die bestehende Unsicherheiten vermeidet/reduziert. Die bislang bestehende Unsicherheit folgt aus dem Umstand, dass es keine speziellen Regelungen gibt, die Anbauvereinigungen aufzeigen, welches Maßnahmenkonzept im konkreten Einzelfall sinnvollerweise umgesetzt werden sollte. Dieser Fragestellung hat sich eine Bund-Länder-Projektgruppe der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) der Länder und des Bundes angenommen. Unter Einbindung der Versicherungswirtschaft wurden bundesweit gültige Kriterien für die Sicherheitskonzepte entwickelt und abgestimmt. Sie orientieren sich am näherungsweise vergleichbaren Gefährdungspotential und den Sicherungsempfehlungen, die sich über einen langen Zeitraum zum Tabakwarenhandel herausgebildet haben. Eine individuelle, kostenlose und neutrale Beratung zu Möglichkeiten der Absicherung von Anbauvereinigungen erhalten Sie bei der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen. Die Kontakten Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle finden Sie unter https://www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche.

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