Zum 1. März 2024 traf eine bedeutende Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft, die besonders ausländischen Fachkräften neue Chancen bietet. Ein zentraler Aspekt ist die Möglichkeit, basierend auf Berufserfahrung in Deutschland arbeiten zu können – auch ohne die oft langwierige Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Ich stelle Ihnen die Voraussetzungen des § 19 c Abs.2 AufenthG iVm § 6 BeschV vor:
1. Qualifizierte Beschäftigung: Wie bereits zuvor, muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Gemäß § 2 Absatz 12b AufenthG ist dies der Fall, wenn für die Ausübung der Tätigkeit Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder einer qualifizierten Berufsausbildung erworben wurden. Es reicht also nicht, irgendeine Beschäftigung anzunehmen – Ihre Qualifikationen müssen auf die Anforderungen der Stelle passen.
2. Berufserfahrung: Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf gesammelt haben, der Sie zu Ihrer geplanten Beschäftigung in Deutschland befähigt.
3. Gehaltsvoraussetzung: Sie müssen einen Arbeitsvertrag vorweisen können, bei dem Ihr Gehalt mindestens 45 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung entspricht. Für 2024 liegt dieser Wert bei 40.770 EUR brutto jährlich bzw. monatlich 3.397,50 EUR.
Ausnahme: Bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber entfallen diese Gehaltsanforderungen, wenn Sie zu den tariflichen Bedingungen beschäftigt werden.
4. Anerkannte Berufsausbildung: Sie benötigen eine im Ausland abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren & Einwanderung der Familie
Besonders vorteilhaft: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG gilt auch für diese neue Regelung. Das bedeutet, dass das Verfahren schneller und effizienter abläuft. Zudem können Sie Ihre Familie mit nach Deutschland bringen! Auch die Einwanderung Ihrer Eltern oder Schwiegereltern ist gemäß § 36 Abs. 3 AufenthG möglich, wenn Sie die Anforderungen des § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV erfüllen.
Fazit für Fachkräfte und Arbeitgeber: Diese Gesetzesänderung eröffnet nicht nur ausländischen Fachkräften neue Karrierechancen in Deutschland, sondern bietet auch Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, qualifizierte Mitarbeiter schneller zu rekrutieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und planen Sie Ihre berufliche Zukunft oder Ihre Personalstrategie entsprechend der neuen Rahmenbedingungen.
Nun stellen Sie sich vor, wie viel einfacher und schneller es sein könnte, mit fachkundiger Unterstützung alle Möglichkeiten dieses neuen Gesetzes voll auszuschöpfen.
Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich professionell beraten!