Die Auswirkungen von Bewertungen im Internet sind nicht zu unterschätzen. Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben und diese für ungerechtfertigt oder gar beleidigend halten, helfe ich Ihnen gerne weiter. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung unter 02504/3095 an oder schicken Sie mir eine E-Mail unter Schilderung des Problems und Angabe einer Rückrufnummer an [email protected].

Zunächst ist bei einer negativen Bewertung zu prüfen, ob es sich bei den relevanten Punkten um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt. Tatsachenbehauptungen sind alle Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind in einer Bewertung nicht zulässig. Handelt es sich um eine Meinungsäußerung ist diese grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ausnahmen davon sind Formalbeleidigungen und Schmähkritiken. Diese stellen keine zulässige Meinungsäußerung dar und müssen im Rahmen einer Bewertung entfernt werden. Wenn Sie eine solche Bewertung erhalten haben, lassen Sie die Zulässigkeit dieser am besten von einem/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin überprüfen. Handelt es sich um eine unzulässige Bewertung kann entweder das Bewertungsportal direkt angeschrieben und zur Löschung aufgefordert werden oder man spricht eine Abmahnung gegen den/die Verfasser/in der Bewertung aus.

Auf der Arbeitgeberbewertungsplattform kununu.de wurde meine Mandantin negativ bewertet. Es stellte sich heraus, dass die Bewertung gespickt war von falschen Tatsachenbehauptungen. Dies hätte meine Mandantin auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung belegen können. Aber so weit kam es nicht. Es genügte eine Meldung mit einer ausführlichen rechtlichen Begründung gegenüber dem Plattformbetreiber und die Bewertung wurde entfernt.

Wenn auch Sie ein ähnliches Problem haben, helfe ich Ihnen gerne mit meiner über zehnjährigen Expertise in diesem Bereich weiter. Sollten Sie mehrere unberechtigte Bewertungen erhalten haben, biete ich Ihnen auch gerne einen pauschalen Paketpreis an.