Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Ein Strafbefehl erhalten zu haben, bedeutet dass Sie ein schriftliches Urteil vom Gericht bekommen haben, in der Regel ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist. Es wurde also über Ihre Schuld entschieden, obwohl Sie sich nicht persönlich vor Gericht verteidigen konnten. Sie haben nun die Möglichkeit Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, damit in einer normalen Gerichtsverhandlung erneut über Ihre  Unschuld oder Ihre Schuld entschieden werden kann. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl kommt es also in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung, wo Sie die Möglichkeit bekommen sich persönlich zum Anklagevorwurf zu äußern und wo sämtliche Beweismittel (Zeugen, Augenschein etc.) in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Nicht ganz selten kommt es in einem Strafbefehlsverfahren tatsächlich zu einem sonst so seltener Freispruch, denn Zeugenaussagen kommen manchmal live in einer Gerichtsverhandlung ganz anders wie zuvor nur schriftlich. Daher kann ein Einspruch sich manchmal lohnen. Es ist jedoch ratsam sich dabei von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht begleiten zu lassen, denn der Einspruch gegen den Strafbefehl enthält auch ein geringes Risiko. Es gibt nämlich kein Verschlechterungsverbot, wie sonst in der Berufung oder Revision! Sollte letzteres allerdings im Raum stehen, kann man den Einspruch später auch noch zurücknehmen. Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihre Akte einsehen und die Erfolgsaussichten des Einspruchs prüfen. Bedenken Sie, dass der Einspruch nur zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit eine auf die Rechtsfolge beschränkter Einspruch einzulegen, wenn zum Beispiel die Tagessatzhöhe gemessen am Einkommen zu hoch erscheint. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!