Am 12. Dezember 2024 fällte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen folgenreichen Beschluss zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte in Unternehmen. Dieser Beschluss (Az. 12 TaBV 21/24) befasste sich mit der Frage, wie Mitspracherechte des Betriebsrats bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen gewahrt werden müssen. Hierbei geht es unter anderem darum, unter welchen Bedingungen das Sicherheitspersonal am Flughafen Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit abhalten kann.
Einleitung
In Zeiten verstärkter betrieblicher Veränderungen ist die Rolle der Betriebsräte unverzichtbar. Sie sichern demokratische Prozesse in der Arbeitswelt und stellen sicher, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Der kürzlich ergangene Beschluss des LAG Düsseldorf verstärkt diese Position, indem es den Betriebsrat als wesentlichen Partner im Entscheidungsprozess anerkennt. Durch die rechtliche Klarstellung erhalten Betriebsräte neue Werkzeuge, um ihre Aufgaben und Rechte effizient wahrzunehmen.
Vorinformationen über geplante Betriebsversammlung
In diesem Fall führte die Arbeitgeberin, welche Leiterin eines Sicherheitsdienstleistungsunternehmens war, am Flughafen in Nordrhein-Westfahlen Passagier- und Gepäckkontrollen durch. Der Betriebsrat wollte während der regulären Arbeitszeiten Betriebsversammlungen durchführen. Bisher war dies jedoch eher unüblich gewesen. Tatsächlich sind Betriebsversammlungen jedoch ein wichtiges Mittel für die Betriebsräte, um die Belegschaft über aktuelle Themen auf dem Laufenden zu halten. Laut der gesetzlichen Vorgabe sind diese während der Arbeitszeit durchzuführen und dies einmal im Quartal.
Die Arbeitgeberin behauptete, dass aufgrund der Besonderheiten des Betriebes Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit nicht möglich seien. Der Betriebsrat hat ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, um feststellen zu lassen, dass Betriebs- und Teilbetriebsversammlungen uneingeschränkt während der Arbeitszeit erlaubt sind.
Weiterer Verlauf des Falles
Das Sicherheitsdienstleistungsunternehmen sah sich wirtschaftlichem Druck ausgesetzt und plante, neue Arbeitszeitmodelle einzuführen, um effizienter zu werden. Dies beinhaltete flexible Arbeitszeiten und eine Umstrukturierung der Schichtarbeit.
Der Betriebsrat argumentierte, dass diese Änderungen direkt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter beeinflussen und gesetzlich mitbestimmungspflichtig seien. Allerdings waren diese Maßnahmen ohne vorherige ausführliche Konsultation des Betriebsrats umgesetzt worden. Trotz mehrfacher Versuche, einen Dialog zu eröffnen, blieb die Unternehmensführung bei ihrer Entscheidung, ohne den Betriebsrat aktiv einzubinden. Diese Vorgehensweise führte zur juristischen Auseinandersetzung, in der der Betriebsrat sein Recht auf Mitbestimmung mittels einer gerichtlichen Klärung durchsetzte.
Der Beschluss des LAG Düsseldorf bestätigte die Ansicht des Betriebsrats, dass Änderungen, welche die Arbeitsbedingungen betreffen, umfassende Mitwirkungsrechte erfordern. Es legt fest, dass der Betriebsrat frühzeitig und angemessen in solche Entscheidungsprozesse einbezogen werden muss, um eine einseitige Handlungsweise des Arbeitgebers zu verhindern.
Kernpunkte des Beschlusses
Der Beschluss des LAG Düsseldorf entschied zugunsten des Betriebsrats und unterstrich die Bedeutung der Mitbestimmungsrechte bei Veränderungen von Arbeitsbedingungen. Nach Auffassung des Gerichts müssen Betriebsräte nämlich frühzeitig und umfassend informiert werden. Solche Änderungen, welche Arbeitnehmer direkt betreffen, erfordern das aktive Einbeziehen des Betriebsrats.
Das Gericht betonte, dass eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers unzulässig ist. Ein Mangel an Information und Konsultation stellt einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz dar. Der Beschluss stärkt damit die Position von Betriebsräten in der Mitgestaltung von Unternehmensentscheidungen.
Bedingungen für Betriebsversammlungen
Grundsätzlich sind Versammlungen zulässig, so das LAG Düsseldorf. Die Betriebsversammlungen sind jedoch an klare Bedingungen gebunden. Schwerpunkt ist, dass der Betriebsrat umfangreiche Teilbetriebsversammlungen veranstaltet – also immer nur Teile des Betriebs informiert. Das Landesarbeitsgericht stellte folgende Vorgaben fest:
- Maximal zwölf Betriebsversammlungen pro Kalendervierteljahr.
- Aufteilung auf sechs Tage mit jeweils zwei Teilversammlungen pro Tag.
- Jede Versammlung darf nicht länger als vier Stunden dauern.
- Zeitfenster sind von 8:00 bis 12:00 Uhr oder von 13:00 bis 17:00 Uhr.
- Durchführung nur an Montagen oder Mittwochen.
- Keine Versammlungen während der Schulferien in NRW.
- Vorherige Anmeldung der teilnehmenden Mitarbeiter mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten.
Diese Voraussetzungen wurden festgelegt, um den reibungslosen Ablauf der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten nicht zu gefährden und gleichzeitig das Recht der Belegschaft auf Betriebsversammlungen zu schützen. Der Betriebsrat muss nun dafür sorgen, dass diese Bedingungen eingehalten werden, um sowohl die betrieblichen Abläufe als auch die essenziellen Rechte der Arbeitnehmer zu wahren.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet der Beschluss des LAG Düsseldorf, dass sie ihre Kommunikationsprozesse mit Betriebsräten überprüfen müssen. Transparenz und frühzeitige Einbindung sind entscheidend. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Betriebsräte als Partner in strategischen Entscheidungen wahrgenommen werden. Rechtskonforme Verfahren sind nicht nur Pflicht, sondern auch elementar für ein positives Betriebsklima.
Reaktion von Betriebsräten
Betriebsräte sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Dieser Beschluss bietet Anlass, über eine effektive Ausübung der Mitbestimmungsrechte nachzudenken. Bei mangelnder Einbindung können weitere Schritte mit rechtlicher Unterstützung erfolgen. Ein gestärkter Betriebsrat kann erfolgreich zur positiven Entwicklung des Unternehmens beitragen.
Fazit der Betriebsversammlung
Der Beschluss des LAG Düsseldorf setzt einen klaren Maßstab für den Umgang mit Betriebsräten. Mitbestimmung ist ein fundamentaler Bestandteil der Arbeitsbeziehungen. Unternehmen und Betriebsräte sollten die rechtlichen Vorgaben ernst nehmen.
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