Hinweis zur Rechtskreisänderung ab 01.06.2022

Ab dem 01.06.2022 geht die Zuständigkeit für die Flüchtlinge von den Sozialämtern auf die örtlichen JobCenter über. Damit erhöhen sich auch die Leistungen. Es wird Übergangsregelungen geben. 

Weiterhin gilt: frühzeitig einen Antrag stellen.

Mit der neuen Rechtslage wird sich ein weiterer Artikel in Kürze befassen.