Für die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist eine saubere SCHUFA oder sonstige Wirtschaftsauskunft grundlegend.
Grundsätzlich sehen bzw. sahen bisher die entsprechenden Vorschriften der Schufa vor, dass nach Erledigung der Insolvenz der Eintrag noch für 3 Jahre verbleibt.
Es gibt auch Fälle, in denen bereits ein SCHUFA Eintrag im Rahmen einer Kreditkündigung erfolgte, obwohl der Kreditnehmer kurzfristig danach den gesamten Kredit nebst Zinsen zurückzahlte, ohne dass es zu einer Insolvenz kam.
Auch hier hat die SCHUFA es bisher so gehandhabt, wenn der Eintrag einmal erfolgte, dass selbst nach Tilgung des Kredits der Eintrag noch 3 Jahre bestehen bleibt.
Bisher war man darauf angewiesen, die Hintergründe der einschlägigen Gesetze, deren Kommentierungen und die Frage nach deren Motiven und Zielrichtung im Einzelfall zu hinterfragen und mit viel Aufwand der SCHUFA oder den Banken/ Kreditinstituten zu vermitteln, damit diese dann bestenfalls selber als meldeberechtigte Mitglieder bei der SCHUFA die Löschung bewirkten.
Unsere bisherige Argumentation in solchen Fällen, welche sich u.a. schon in einer Entscheidung des 17. Zivilsenats des OLG Schleswig vom 3. Juni 2022 wiederfand, wurde vom EuGH mit Urteil vom 07.12.2023 endlich bestätigt.
Die aktuellste Entscheidung eines Landgerichts, des LG Münster v. 04.07.2023 zu Az. 16 O 238/22 hatte schon exakt der Entscheidung des EuGH vorgreifend, folgenden Leitsatz formuliert:
"Die Speicherung von öffentlich gewonnenen Daten im Zuge der Insolvenzbekanntmachung ist über den Ablauf der sechsmonatigen Löschfrist des InsBekV hinaus nicht zulässig. Es erscheint (Anmerkung des Verfassers: "Es erscheint", kann seit der Entscheidung des EuGH mit den Worten, "Es ist ..", bezeichnet werden) mit den grundlegenden Schutzgedanken des Datenschutzrechts unvereinbar, wenn gesetzliche Löschungsfristen dadurch umgangen werden, dass Daten kopiert und anderweitig gespeichert werden."
Mit dieser Begründung kann nun bei Auskünften, die die SCHUFA oder andere Wirtschaftsauskunfteien nach wie vor nicht bereinigt haben, die Löschung der Insolvenzdaten verlangt werden.