In Deutschland besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dennoch zahlen viele Arbeitgeber „freiwillig“ eine Abfindung, weil ein verlorener Kündigungsschutzprozess noch teurer für sie werden kann.


Was ist Voraussetzung für eine Abfindung?


Wichtig ist, dass Sie als Arbeitnehmer gegen die Kündigung rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben. Nach Zugang der Kündigung hat man nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung automatisch wirksam, auch wenn sie nicht gerechtfertigt war. Daher sollte man bei Zugang einer Arbeitgeberkündigung sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Ich habe jahrelange Erfahrung mit Kündigungsrechtsstreiten.


In welcher Höhe werden Abfindungen im Regelfall gezahlt? 


Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. In der Praxis hat sich jedoch die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr etabliert. Je nach Situation kann die Abfindung aber auch höher oder niedriger ausfallen. Bei sehr langen Betriebszugehörigkeiten oder wenn besondere Härten bestehen (z. B. schwerer Stand auf dem Arbeitsmarkt) kann eine höhere Abfindung verhandelt werden. In Sozialplänen sind oft spezifische Abfindungsformeln festgelegt, die auch von der üblichen Faustregel abweichen können. Diese können beispielsweise Alter, Unterhaltspflichten oder andere soziale Faktoren berücksichtigen. Eine Abfindung ist eine Bruttozahlung. Auf eine Abfindung werden keine Sozialabgaben, jedoch Lohnsteuer erhoben. Im Allgemeinen hat eine Abfindung keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldbezug.


Was ist eine Turboabfindung? 


Eine Turboabfindung (auch Sprinterklausel genannt) ermöglicht es Arbeitnehmern vor dem vereinbarten Beschäftigungsende das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da sich der Arbeitgeber dadurch Vergütungszahlungen erspart, kann die Abfindung im Gegenzug erhöht werden. Eine win-win-Situation für beide Parteien. Die Turboabfindung muss jedoch separat vereinbart werden.


Was kann ich für Sie tun? 


Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten und wollen Sie eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten, vertrete ich Sie gerne. Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme, damit die kurze Frist zur Kündigungsschutzklage eingehalten werden kann. Mit meiner jahrelangen Erfahrung in Kündigungsprozessen kann ich für Sie hohe Abfindungen erstreiten. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!