Übertragung zu Lebzeiten an die Kinder oder erst mit dem Tod?

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurden insbesondere auch die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG geändert und an die Immobilienwerter-mittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021 angepasst. Die Grundstückspreise waren enorm gestiegen und verloren nach dem die Leitzinsen Mit einem rasanten Anstieg des Leitzinses auf 4,5 Prozent war die Europäische Zentralbank (EZB) entschieden gegen die historisch hohe Inflation im Euroraum vorgegangen. Folge hiervon: 

Die Werte des Grundbesitzes brachen mancherorts um 20- 30 % wieder ein. Maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Anfall von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer ist der Zeitpunkt des Erwerbs. 

Der Erwerb ist nach Vorgabe des Gesetzgebers binnen 30 Tagen anzuzeigen. Es entscheidet dann das Finanzamt, ob ein schenkungs- bzw. erbschaftssteuerlich relevater Erwerb stattgefunden hat und nicht der Bürger. Dieser hört nicht selten dann später von seinem Finanzamt, wenn dieser den Erwerb nicht angezeigt hatte.  

Gut beraten ist häufig nur derjenige, der sich im Vorfeld einer Übertragung unterrichtet was ggf. wie gestaltet werden kann, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten im Regelfall eher übersichtlich sind. Eben auch in Abhängigkeit dessen, was vorhanden geplant und gewünscht wird.

Ist die Übertragung durch Schenkung oder von Todes wegen bereits erfolgt, ist eine Gestaltung im Regelfall nicht mehr ermöglicht. 

Allerdings sollte der Betroffene sich stets auch vergegenwertigen, das Bodenrichtwerte statistische Werte sind, es aber letztendlich auf den individuellen Wert des einzelnen Anwesens ankomt. Und hierbei kommt es nach der Praxiserfahrung meiner Kanzlei nicht selten darauf an, was dann eben wie in der Erbschafts- und Schenkungssteuer erklärt werden kann und was wie erklärt werden sollte.

Und gibt es nichts mehr zu gestalten und muss, ggf. mit dem Anfall von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer gerechnet werden, ist es meist für den Betroffenen von Vorteil hierauf vorbereitet zu sein. Eben zu wissen wann und in welchen Umfang mit dem Anfall von Steuer gerechnet werden muss. Denn darauf kann man sich dann einrichten, wenn nicht mehr gestaltet werden kann. 

Die Kosten für eine Erstberatung berechnet meine Kanzlei mit einem Betrag in Höhe von 226,00 €.  Meist sieht man dann schon, ob es in Ihrem Fall etwas Sinnvolles zu tun gibt oder nicht.