Der Verkauf eines Unternehmens ist eine vielschichtige Angelegenheit, die zahlreiche Aspekte wie zivilrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Faktoren umfasst. Aus der Perspektive des Verkäufers bietet der Verkauf eines als Kapitalgesellschaft organisierten Unternehmens regelmäßig besondere Vorteile. Diese Transaktion bleibt vergleichsweise einfach, da nicht verschiedene Wirtschaftsgüter verkauft werden müssen, sondern lediglich die Gesellschaftsanteile. Dies minimiert die Nachhaftungsrisiken erheblich.

Direkter Verkauf und Besteuerung

Wird eine im Privatvermögen gehaltene Kapitalgesellschaft direkt verkauft, so greift steuerlich § 17 EStG. Der Veräußerungsgewinn wird dabei im Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 lit. c EStG) zu 60% mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Unter Berücksichtigung des Spitzensteuersatzes, auch bekannt als „Reichensteuersatz“ (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EStG) von 45%, ergibt sich eine effektive Steuerbelastung des Verkaufserlöses von (45% * 60% =) 27%.