Die Nutzung von Bankkonten im Ausland kann aus vielerlei Gründen sinnvoll sein – sei es, um Vermögenswerte zu diversifizieren oder um geschäftliche Transaktionen abzuwickeln. Oftmals haben meine Mandanten noch aus früheren Zeiten Bankkonten im Ausland. Soweit die Person in Deutschland steuerpflichtig sind, können sich hierbei Risiken ergeben, die nicht selten in ein steuerstrafrechtliches Verfahren münden. Wenn das Finanzamt auf Ihre Auslandskonten aufmerksam wird, ist schnelles und durchdachtes Handeln gefragt. Auch gibt es die Möglichkeit eigeninitiativ reinen Tischen zu machen und die Kapitalerträge beim deutschen Finanzamt mittels einer strafbefreienden Selbstanzeige zu melden.

Als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht unterstütze ich Sie dabei, die Situation zu bewältigen .


Was steckt hinter dem Problem?

Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen oder Dividenden, die auf ausländischen Bankkonten erzielt werden, unterliegen grundsätzlich der deutschen Steuerpflicht. Wenn diese Erträge in der Steuererklärung nicht angegeben wurden, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dank internationaler Abkommen, wie dem Automatischen Informationsaustausch (AIA), haben die deutschen Finanzbehörden mittlerweile Zugriff auf eine Vielzahl von Daten zu Auslandskonten. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass unversteuerte Erträge entdeckt werden.


Erste Anzeichen: Wie reagieren, wenn das Finanzamt aktiv wird?

Ein steuerstrafrechtliches Verfahren beginnt häufig unscheinbar – etwa mit einer Anfrage des Finanzamts, einem sogenannten Anhörungsschreiben oder einer Aufforderung zur Stellungnahme. Häufig liegen den Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits Informationen vor. Jetzt ist äußerste Vorsicht geboten: Jede unüberlegte Aussage kann die Situation verschärfen. Oftmals ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr zu vermeiden.

Es ist ratsam, in diesem Moment die Kommunikation mit dem Finanzamt einzustellen und rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Ich stehe Ihnen zur Seite, um die rechtliche Lage zu analysieren und fortan die richtigen Schritte einzuleiten.


Die strafbefreiende Selbstanzeige: Eine zweite Chance

In bestimmten Fällen bietet die strafbefreiende Selbstanzeige eine Möglichkeit, die Steuerhinterziehung zu korrigieren und Straffreiheit zu erlangen. Allerdings ist dieses Instrument an strenge Bedingungen geknüpft:

  1. Umfassende Offenlegung: Alle steuerlich relevanten Sachverhalte müssen lückenlos offengelegt werden.
  2. Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige darf nicht erfolgen, wenn die Tat bereits entdeckt wurde.
  3. Nachzahlung: Die hinterzogenen Steuern sowie Zinsen müssen umgehend beglichen werden.

Die Ausarbeitung einer Selbstanzeige erfordert präzises Arbeiten und steuerliches Fachwissen. Ein Fehler, etwa unvollständige Angaben, kann dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Gemeinsam prüfen wir, ob die Selbstanzeige in Ihrem Fall möglich ist und setzen diese rechtskonform um.


Warum rechtliche Unterstützung unverzichtbar ist

Das Steuerstrafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, bei dem jede Situation individuell betrachtet werden muss. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur verhindern, dass Sie durch unbedachte Schritte Ihre Position verschlechtern, sondern auch mit den Finanzbehörden verhandeln, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Hierbei können wir auf jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden zurückgreifen.


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