Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ist nach einem Verkehrsunfall schnell erhoben, wenn es bei dem Unfall zu der Verletzung einer Person kommt. Denkt man bei einem Unfall primär an einen Blechschaden, kann es genauso wahrscheinlich sein, dass der Unfallgegner durch den Unfall eine Verletzung wie z.B. ein Schleudertrauma erleidet. Oft empfinden es Mandanten als überraschend, wenn sie im Nachgang Post von der Polizei erhalten und über die Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung informiert werden.
Droht der Verlust des Führerscheins?
Muss man als Unfallverursacher das Schmerzensgeld selber zahlen?
Wie hoch wird die Geldstrafe oder droht sogar das Gefängnis?
Es stellen sich viele Fragen, sobald man über die laufenden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall benachrichtigt wird.
Als Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht habe ich bereits etliche solcher Fälle bearbeitet. Ich kenne die Fälle, die regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens führen genauso wie die Fälle, die härter bestraft werden.
Nutzen Sie am besten jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung unter 0202/ 76921649 oder kontaktieren Sie mich über anwalt.de.
Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ich Ihnen mitteilen, mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben.
In diesem Artikel gebe ich Ihnen einen Überblick über diesen Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch und gebe Tipps für den Ernstfall.
Wann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall ermittelt?
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist das Vorliegen einer Körperverletzung. Schon ein auf den ersten Blick harmlos wirkendes Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall kann hier genügen. Diese Körperverletzung muss ohne Vorsatz, also ohne Absicht, geschehen sein. Eine Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung setzt ebenfalls gemäß § 230StGB voraus, dass ein Antrag des Geschädigten gestellt worden ist. Fehlt ein solcher Antrag des Geschädigten, kommt ein Ermittlungsverfahren nur dann in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft ein „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung bejaht. Häufig wird das Interesse bejaht, wenn es sich um sehr schwere Verletzungen handelt, Vorstrafen vorliegen oder eine Unfallflucht vorliegt. Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ist also schnell erhoben und sollte aufgrund der möglichen Folgen nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Sollte gegen Sie ermittelt werden, beantrage ich für Sie Akteneinsicht und helfe Ihnen bei der Verteidigung. Nur durch Akteneinsicht können Sie erfahren, welche Angaben Ihr Unfallgegner gegenüber der Polizei gemacht hat und was die Ermittlungsbehörden gegen Sie in der Hand haben. Erst durch Akteneinsicht sorgen Sie für Waffengleichheit gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Mit welcher Strafe ist bei einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Unfall zu rechnen?
Das Strafmaß liegt gemäß § 229 StGB bei Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Geldstrafen werden nach der Höhe des Einkommens berechnet. Die genaue Strafe ist immer abhängig vom konkreten Einzelfall. Schwere Verletzungen oder das Vorliegen von Vorstrafen wirken sich natürlich nachteilig auf das Strafmaß aus. Gleiches gilt, wenn zum Beispiel der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Sollten beim Ersttäter keine besonders erschwerenden Tatumstände vorliegen, ist eine Geldstrafe von ca. einem Monatsgehalt realistisch.
Drohen neben der Geldstrafe auch weitere Konsequenzen?
Es ist auch möglich, dass es neben der Geldstrafe Punkte in Flensburg gibt oder dass es zu einem Fahrverbot kommt. Zivilrechtlich wird man sich mit Schadensersatzansprüchen des Unfallgeschädigten konfrontiert sehen. Bei einer Körperverletzung wird es regelmäßig auf ein Schmerzensgeld hinauslaufen. Da eine KFZ-Haftpflichtversicherung aber gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung gezahlt werden. Eine eigene Zahlungspflicht wird meistens nur dann begründet, wenn gegen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen wird und die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung nach dem Unfall einen Regress geltend macht.
Diese umfangreichen Korrespondenzen mit Versicherungen und Behörden (Polizei und Fahrerlaubnisstelle) zu einem Thema mit dem man sich nie befassen musste, sind sehr ermüdend und sorgen für zusätzlichen Stress im Alltag.
Unter dem Strich kann ein Unfall, bei dem der Unfallgegner verletzt wurde, daher zu einem Problem werden, das einen für mehrere Monate begleitet, wenn man ohne anwaltliche Hilfe sich selbständig um alles kümmert.
Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall erhalten hat?
Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch! Unbedachte Äußerungen lassen sich im Zweifel anschließend nicht korrigieren und können sich nachteilig auf den weiteren Verlauf auswirken. Wurden Sie bereits polizeilich geladen, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten. Durch Ihren Rechtsanwalt wird dann Akteneinsicht beantragt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann sinnvoll die Verteidigung geplant werden.
Fazit
Sollte gegen Sie nach einem Unfall wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden, sollten Sie unverzüglich den Kontakt zu einem spezialisieren Rechtanwalt suchen. Gerne kann ich Ihnen hier weiterhelfen. Ich bin seit 2015 schwerpunktmäßig im Bereich Verkehrsrecht tätig und habe etliche Fälle in diesem Bereich bearbeitet. Aufgrund dieser praktischen Erfahrung kann ich Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten ihrer Verteidigung deutlich zu steigern. Zuvor erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.
Rufen Sie mich am besten gleich an unter 0202/ 76921649 oder senden Sie mir eine E-Mail an [email protected]
Alexander Manduzio