Schwarzarbeit am Bau ist ein weitverbreitetes Problem, das nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Besonders relevant ist die Frage, ob Schwarzarbeit am Bau auch als Steuerhinterziehung gilt. Die Antwort ist klar: Ja, Schwarzarbeit geht oft mit Steuerhinterziehung einher und wird entsprechend hart geahndet.
Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, und welche Strafen drohen?
Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte von Schwarzarbeit am Bau im Kontext der Steuerhinterziehung.
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit bezeichnet jede Erwerbstätigkeit, die unter Verstoß gegen geltende sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche oder gewerberechtliche Bestimmungen ausgeübt wird. Im Baugewerbe ist dies besonders häufig der Fall, da hier viele Dienstleistungen ohne ordnungsgemäße Anmeldung oder Versteuerung erbracht werden. Typische Beispiele sind:
- Das Arbeiten ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern,
- das Nichtausstellen von Rechnungen oder das Ausstellen falscher Rechnungen,
- das Umgehen von Lohnsteuer- und Umsatzsteuerpflichten.
In vielen Fällen wird Schwarzarbeit als „Nebenverdienst“ angesehen, bei dem Auftraggeber und Auftragnehmer bewusst darauf verzichten, die erbrachte Arbeit steuerlich zu melden.
Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit
Schwarzarbeit führt nahezu automatisch zu Steuerhinterziehung, da die erzielten Einnahmen in der Regel nicht ordnungsgemäß dem Finanzamt gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere zwei Steuerarten:
1. Einkommensteuer: Wer als Bauunternehmer oder Handwerker Schwarzarbeit leistet, gibt die erzielten Einkünfte meist nicht in seiner Steuererklärung an. Dies stellt eine Verletzung der steuerlichen Erklärungspflicht dar und führt zur Hinterziehung der Einkommensteuer.
2. Umsatzsteuer: Auch die Umsatzsteuer, die auf Bauleistungen erhoben wird, wird in der Regel bei Schwarzarbeit nicht abgeführt. Das führt zur Hinterziehung von Umsatzsteuern, da der Staat die fälligen Steuern auf erbrachte Dienstleistungen nicht erhält.
Laut § 370 AO (Abgabenordnung) macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wer den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt, um dadurch Steuern zu verkürzen. Im Falle von Schwarzarbeit ist dies regelmäßig der Fall, da Einkünfte oder Leistungen absichtlich nicht deklariert werden.
Strafen für Steuerhinterziehung bei Schwarzarbeit
Die Strafen für Steuerhinterziehung können empfindlich sein und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig vom Ausmaß der hinterzogenen Steuern.
Nach § 370 AO drohen bei Steuerhinterziehung folgende Strafen:
- Geldstrafe: Bei geringfügigen Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und der Höhe der hinterzogenen Steuern.
- Freiheitsstrafe: In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter fortgesetzt oder gewerbsmäßig Steuern hinterzieht, was bei wiederholter Schwarzarbeit auf dem Bau häufig der Fall ist.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann das Finanzamt auch die nachträgliche Festsetzung der hinterzogenen Steuern verlangen. Das bedeutet, dass die nicht gezahlten Steuern nachträglich eingefordert werden, oftmals zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen.
Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug
Neben der Steuerhinterziehung geht Schwarzarbeit oft mit Sozialversicherungsbetrug einher. Wer Arbeiten ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern ausführt oder durchführen lässt, hinterzieht nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, umgehen die Zahlung von Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Dies wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) macht sich strafbar, wer als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abführt. Hier drohen ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Auftraggeber von Schwarzarbeit: Sind auch sie strafbar?
Auch Auftraggeber von Schwarzarbeit können sich strafbar machen. Wer bewusst einen Schwarzarbeiter engagiert, um Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu umgehen, begeht in der Regel Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug. Dies kann ebenfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Insbesondere, wenn der Auftraggeber wissentlich keine ordnungsgemäße Rechnung verlangt oder absichtlich bar zahlt, um die steuerliche Erfassung zu vermeiden, kann er in die Verantwortung genommen werden.
Präventive Maßnahmen und Legalisierung
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte alle Bauarbeiten und handwerklichen Dienstleistungen ordnungsgemäß anmelden und abrechnen. Das bedeutet:
- Rechnungen ausstellen und verlangen: Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sollten sicherstellen, dass ordnungsgemäße Rechnungen ausgestellt werden. Diese sollten die erbrachte Leistung und den dafür gezahlten Betrag eindeutig ausweisen.
- Steuerliche Erfassung: Alle Einnahmen müssen korrekt in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden, sowohl was die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer betrifft.
- Sozialversicherungsmeldung: Arbeitgeber sollten alle Beschäftigten korrekt bei den Sozialversicherungsträgern melden und die entsprechenden Beiträge abführen.
Wer bereits in Schwarzarbeit involviert war, kann in manchen Fällen von der Möglichkeit einer Selbstanzeige Gebrauch machen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine Selbstanzeige kann dazu führen, dass die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden müssen, aber unter bestimmten Umständen eine Strafverfolgung vermieden wird. Dies ist jedoch nur möglich, solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde.
Fazit
Schwarzarbeit am Bau ist nicht nur ein arbeitsrechtliches, sondern vor allem auch ein steuerrechtliches Problem, das regelmäßig zur Steuerhinterziehung führt. Die Strafen bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Schwarzarbeit sind empfindlich und können sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen haben. Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Bauaufträge stets ordnungsgemäß angemeldet und versteuert werden. Wer bereits in Schwarzarbeit involviert ist, sollte rechtzeitig juristischen Rat einholen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und eine drohende Strafe zu mildern.
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