Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie sofort tätig werden und dürfen den Brief nicht unbeantwortet lassen. Dazu können Sie sich an die Rechtmittelbelehrung halten, die dem Strafbefehl mitgegeben ist. Nur wenn der Einspruch gegen den Strafbefehl jeden Punkt der Rechtsmittelbelehrung erfüllt, wird er vom Gericht akzeptiert.