Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie sofort tätig werden und dürfen den Brief nicht unbeantwortet lassen. Dazu können Sie sich an die Rechtmittelbelehrung halten, die dem Strafbefehl mitgegeben ist. Nur wenn der Einspruch gegen den Strafbefehl jeden Punkt der Rechtsmittelbelehrung erfüllt, wird er vom Gericht akzeptiert.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Strafbefehl: Checkliste für den Einspruch
2023/05/03

Jonas Ganz

Jonas Ganz Rechtsanwalt
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