Üblicherweise findet vor einer strafrechtlichen Verurteilung eine Hauptverhandlung vor einem Richter statt, in welcher der Fall mündlich erörtert wird. Dort werden Beweise erhoben und der Angeklagte zur Sache angehört. In einigen Fällen wird jedoch auf eine mündliche Verhandlung vor Gericht verzichtet und stattdessen ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren durchgeführt.