Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren, dass eine Strafaussetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil erlaubt. Die Schuld des Täters muss nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, es genügt ein hinreichender Tatverdacht. Gegenstand eines Strafbefehls kann nur ein Vergehen sein.