Wer an Silvester mit Raketen bzw. Böllern auf andere Menschen bzw. auf deren Wohnhäuser "schießt", macht sich strafbar. Die verwirklichten Delikte sind in der Regel Verbrechen mit hohen Strafrahmen. Hier zwei der wichtigsten Delikte:
1. Brandstiftung (§ 306 StGB)
Tatbestandsmerkmale:
- Tatbestand: Brandstiftung bezeichnet das vorsätzliche Setzen eines Feuers, das geeignet ist, eine fremde Sache zu zerstören oder zu beschädigen. Der Begriff „Brand“ umfasst dabei auch das Entzünden von Sachen, die Feuer fangen können (z.B. durch Brandbeschleuniger).
- Subjektiver Tatbestand: Der Täter muss vorsätzlich handeln, d.h., er muss wissen, dass sein Handeln geeignet ist, eine Brandgefahr zu schaffen, und das in Kauf nehmen.
- Objektiver Tatbestand: Es muss ein Feuer gelegt werden, das eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Das kann auch ein Gebäude oder eine bewegliche Sache sein.
- Strafrahmen: Brandstiftung wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen (z.B. wenn die Brandstiftung Menschenleben gefährdet) droht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren (§ 306a StGB).
Besondere Tatbestände:
- § 306a StGB – Brandstiftung in gefährlichen Fällen: Wenn durch die Brandstiftung Menschenleben oder wesentliche Vermögenswerte gefährdet werden, kann der Täter mit einer höheren Strafe belegt werden.
- § 306b StGB – Brandstiftung mit Todesfolge: Wenn durch Brandstiftung der Tod eines Menschen verursacht wird, ist dies mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren zu bestrafen.
2. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB)
Tatbestandsmerkmale:
- Tatbestand: Der Tatbestand umfasst das vorsätzliche Herbeiführen einer Explosion durch Sprengstoffe. Ein Sprengstoff ist ein Stoff, der durch chemische Reaktionen eine hohe Energie freisetzen kann, die eine Explosion auslöst. Auch der Versuch, Sprengstoffe zu erzeugen oder zu verwenden, fällt unter diesen Paragraphen.
- Subjektiver Tatbestand: Der Täter muss vorsätzlich handeln und die Explosion mit dem Ziel herbeiführen, fremde Sachen zu beschädigen oder Menschen zu gefährden.
- Objektiver Tatbestand: Die Explosion muss tatsächlich eintreten. Es reicht nicht aus, wenn der Täter nur einen Sprengstoff legt, der nicht zur Explosion führt – die Explosion muss also realisiert werden.
- Strafrahmen: Die Strafe für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion beträgt Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren. Wenn durch die Explosion eine schwere Gefährdung von Menschen oder Sachen verursacht wird, kann dies mit einer höheren Strafe geahndet werden.
Besondere Tatbestände:
- § 309 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge: Wenn durch die Explosion der Tod eines Menschen verursacht wird, droht eine Strafe von 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe.
- § 311 StGB – Sprengstoffexplosion in besonders gefährlichen Fällen: In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa wenn eine größere Anzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden, kann eine noch härtere Strafe verhängt werden.