Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts nach § 184 StGB kann für Betroffene verheerende Konsequenzen haben – selbst dann, wenn sich der Tatverdacht am Ende nicht bestätigt. Wer sich im sogenannten Darknet bewegt oder ein dort angesiedeltes Forum besucht, sieht sich nach Ansicht der Ermittlungsbehörden oft schon allein deshalb dem Anfangsverdacht einer Straftat ausgesetzt.
Die Folgen sind einschneidend: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmung von Computern, öffentliches Stigma und massive persönliche und berufliche Konsequenzen drohen. In dieser Situation ist schnelles, kompetentes Handeln gefragt. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Strafverteidiger mit enormer praktischer Erfahrung im Sexualstrafrecht – und damit genau der richtige Ansprechpartner, wenn der Verdacht zum Albtraum wird.
Besuch im Darknet – der Anfangsverdacht genügt
Der Zugang zu Foren im Tor-Netzwerk, auch ohne das Herunterladen oder Teilen strafbarer Inhalte, reicht den Strafverfolgungsbehörden in vielen Fällen bereits für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Metadaten, IP-Adressen oder Benutzerkonten genügen häufig als Grundlage für schwerwiegende Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen – selbst bei fehlenden konkreten Beweisen für ein strafbares Verhalten.
Die drastischen Folgen eines Ermittlungsverfahrens nach § 184 StGB
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 184 StGB – insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit kinderpornografischen oder jugendpornografischen Inhalten – hat weitreichende Konsequenzen. Selbst bei fehlender Schuld und einer späteren Verfahrenseinstellung können Betroffene erheblichen Schaden erleiden:
Rufschädigung und soziale Ausgrenzung
Verlust des Arbeitsplatzes oder Beamtenstatus
Familiäre Belastungen, z. B. im Sorgerecht
Psychische Belastung durch Stigmatisierung und Isolation
Eintrag ins Führungszeugnis bei Verurteilung
In der öffentlichen Wahrnehmung verliert die Unschuldsvermutung oft an Bedeutung – die Betroffenen stehen unter massivem Druck.
Effektive Verteidigung durch Erfahrung: Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe im Sexualstrafrecht. Seine umfassende praktische Kenntnis ermöglicht es ihm, frühzeitig in Verfahren einzugreifen und gezielt auf eine Entlastung seiner Mandanten hinzuwirken.
Ein überdurchschnittlich hoher Anteil der von ihm betreuten Verfahren wird eingestellt – vielfach bereits im Ermittlungsverfahren, noch bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Dies gelingt durch eine frühzeitige Analyse der Ermittlungsakte, strategisch kluges Vorgehen und konsequente Interessenvertretung.
So können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge kontaktieren
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In dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten unter: 01792346907
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Fazit
Ein Ermittlungsverfahren nach § 184 StGB kann das Leben eines Menschen grundlegend erschüttern – lange bevor überhaupt feststeht, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Wer betroffen ist, braucht schnellstmöglich kompetente rechtliche Unterstützung. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet mit seiner umfangreichen Erfahrung im Sexualstrafrecht die professionelle Verteidigung, die in solchen Situationen erforderlich ist.
Durch sein gezieltes Eingreifen gelingt es ihm in vielen Fällen, schwerwiegende Konsequenzen für seine Mandanten zu verhindern. Vertrauen Sie auf seine Expertise – und zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, sobald Ihnen ein solches Verfahren droht. Jede Minute zählt.