Drogenkauf im Internet & Darknet: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich verteidigen können
Der Kauf von illegalen Betäubungsmitteln im Internet oder Darknet kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen auch weitere Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis. In diesem Artikel erfahren Sie, warum bereits der Versuch strafbar ist, wie die Strafverfolgung funktioniert und warum eine professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger entscheidend ist.
1. Rechtslage: Warum ist der Drogenkauf im Internet strafbar?
Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ohne entsprechende Erlaubnis illegal. Auch der Versuch des Kaufs ist strafbar – es reicht bereits aus, dass eine Bestellung aufgegeben wurde. Die Strafen variieren je nach Menge und Art der Substanz und reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen.
⚠ Wichtig: Eine Verurteilung kann auch erfolgen, wenn die Drogen nicht sichergestellt wurden. Bereits der Nachweis einer Bestellung oder der Fund von Namen und Adressen in sichergestellten Händlerlisten kann zu einer Strafverfolgung führen.
2. Ermittlungsbehörden und ihre Methoden: So werden Käufer ermittelt
Die Strafverfolgungsbehörden haben ihre Ermittlungsarbeit im Bereich des Online-Drogenhandels in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Besonders in Bayern sind spezialisierte Einheiten aktiv, die gezielt gegen den Kauf und Verkauf illegaler Substanzen im Internet vorgehen.
🔍 Typische Ermittlungsmethoden:✔ Verdeckte Ermittlungen und Fake-Shops zur Identifizierung von Käufern ✔ Sicherstellung von Händlerlisten und Kundendaten ✔ Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen aufgrund digitaler Spuren ✔ Telefon- und Internetüberwachung bei Verdacht auf Drogenhandel
Betroffene erfahren oft erst durch eine Hausdurchsuchung oder eine schriftliche Mitteilung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass gegen sie ermittelt wird.
3. Wie sollten Sie reagieren, wenn gegen Sie ermittelt wird?
Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten oder von Ermittlungen erfahren, ist besonnenes Handeln entscheidend. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Daher gilt:
❌ Keine Aussage ohne Anwalt!
❌ Keinen Vernehmungstermin eigenständig wahrnehmen!
❌ Keine Erklärungen oder Entschuldigungen gegenüber der Polizei abgeben!
✅ Stattdessen: Lassen Sie sich sofort von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten. Nach Akteneinsicht kann eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickelt werden. In vielen Fällen kann durch eine anwaltliche Stellungnahme eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
4. Verteidigungsmöglichkeiten: So kann ein Anwalt helfen
Ein erfahrener Strafverteidiger kann in einem solchen Fall viel bewirken: ✔ Akteneinsicht beantragen und Beweise prüfen ✔ Lücken in der Beweisführung identifizieren ✔ Eine Einstellung des Verfahrens anstreben ✔ Möglichkeiten für eine geringe Strafe oder eine Einstellung gegen Auflagen verhandeln
Ohne Anwalt drohen häufig unnötig harte Strafen. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten!
5. Jetzt handeln: Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren
Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie sofort aktiv werden. Lassen Sie sich nicht durch polizeiliche Aussagen unter Druck setzen – eine gute Verteidigung beginnt mit der richtigen Strategie.
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