Im Alltag kann es schnell passieren, man ist in Eile, rangiert rückwärts auf einem Parkplatz und es kracht. Der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs ist aber weit und breit nicht zu sehen. Viele Autofahrer hinterlassen dann einen Zettel mit ihren Kontaktdaten am Fahrzeug.
Doch reicht das aus?
Klares Nein! Ein Zettel am Auto mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug beschädigt wurde und den Kontaktdaten des Verursachers ist nicht ausreichend und kann ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach sich ziehen.
Denn auch wenn der Zettel dem Unfallgegner oft reicht, um seine Ansprüche bei der Versicherung des Verursachers geltend zu machen, ist ein Zettel zu unsicher. Es besteht die Gefahr, dass der Zettel von anderen Personen entfernt wird, durch Regen unleserlich oder durch Wind weggeweht wird. Und dann hat der Geschädigte keine Möglichkeit mehr seinen Schaden geltend zu machen.
Auch wenn der § 142 StGB juristisch häufig kritisiert wird, da er rein der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche dient, was eigentlich nicht der Zweck des Strafrechts ist. Trotzdem gilt der Paragraph nach wie vor und lediglich einen Zettel am Fahrzeug hinterlassen kann ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Richtiges Verhalten am Unfallort
Informieren Sie nach dem Unfall am besten die zuständige Polizeidienststelle. Zudem sollten Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten, um dem Fahrer des anderen Fahrzeugs die Möglichkeit zu geben, zurückzukommen und ihre Daten zu bekommen. Wie lange die Zeit sein sollte richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Auf einem Supermarktparkplatz sollten 30 Minuten in der Regel ausreichen, auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums oder am Restaurant können auch 1 - 1,5 Stunden angemessen sein. Oft besteht auch die Möglichkeit, vor Ort den Fahrer des Fahrzeugs anhand seines Kennzeichens ausrufen zu lassen. Sollte nach Ablauf der Wartezeit niemand kommen, können Sie nicht einfach den Unfallort verlassen. Auch in diesen Fällen müssen Sie um eine Strafbarkeit zu vermeiden, den Unfall bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
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