Sie befürchten ein Strafverfahren oder gegen Sie wird bereits ermittelt? Ein Strafverfahren kann eine sehr schwierige und emotionale Zeit sein. Daher ist es wichtig, dass Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über den Ablauf eines Strafverfahrens sowie über Ihre wichtigsten Rechte in dieser Situation. 

Ihnen droht ein Strafverfahren? Das sollten Sie sofort tun!

Wenn Ihnen ein Strafverfahren droht, sollten Sie sofort handeln, um Ihre Rechte zu schützen. Hier sind einige Tipps, was Sie tun sollten: 

  • Bewahren Sie Ruhe! Ein Strafverfahren kann eine sehr stressige Situation sein. Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und sich nicht von den Vorwürfen gegen Sie verunsichern zu lassen.  

  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich zu den Vorwürfen gegen sie zu äußern. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Wenn Sie sich – auch nur teilweise – äußern, sollten Sie dies nur mit dem Rat Ihres Anwalts tun.  

  • Kontaktieren Sie einen Anwalt! Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte unterstützen. Sie sollten möglichst sofort einen Verteidiger kontaktieren, wobei die Polizei und die Staatsanwaltschaft Sie auf Ihren Wunsch hin vor der Vernehmung dahingehend unterstützen muss.

Was ist ein Strafverfahren?

Ein Strafverfahren ist ein Verfahren, das zur Aufklärung einer Straftat bis hin zur möglichen Vollstreckung einer Strafe dient. Das Ziel des Strafverfahrens ist es, den beziehungsweise die Täter zu identifizieren, strafbares Verhalten zu ermitteln und dieses gegebenenfalls zu ahnden. Im Mittelpunkt des Strafverfahrens steht die Wahrheitsermittlung durch ein rechtsstaatliches Verfahren, dessen wesentliche Rechtsgrundlage die Strafprozessordnung (StPO) ist.

So läuft ein Strafverfahren ab

Einleitung des Verfahrens 

Die Strafermittlungsbehörden werden je nach Delikt entweder selbstständig (von Amts wegen) oder aufgrund eines Antrags oder aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses tätig. Die Strafanzeige selbst kann von jedem beliebigen Bürger eingereicht werden. Wenn aber ein Strafantrag für die Verfolgung des Delikts notwendig ist, muss der Verletzte selbst tätig werden oder bei dessen Tod dessen Angehörige. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Straftaten wie Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung gewerblicher Schutzrechte der Fall. 

Ermittlungsverfahren 

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Schritt im Strafverfahren. In diesem Stadium gilt es, den Sachverhalt zu ermitteln und Beweise zu sammeln. Die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ hat die Aufgabe, alle Fakten zu sammeln, ganz gleich, ob sie für den Beschuldigten sprechen oder gegen ihn. In diesem Sinne ist sie zur Neutralität verpflichtet. Bei ihren Ermittlungen nimmt sie in der Regel die Hilfe der Polizei in Anspruch (§ 152 Abs. 2 StPO).

Übliche Ermittlungsmethoden sind: 

  • Vernehmung von Zeugen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft 

  • Vernehmung von Beschuldigten durch die Polizei und Staatsanwaltschaft 

  • Beschlagnahmung 

  • Identitätsfeststellung 

  • Hausdurchsuchung 

  • Telefonüberwachung 

  • Ausschreibung zur Fahndung