Der BaPsy-DGPs ist der Studieneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Er richtet sich an alle Interessierten für den Bachelorstudiengang in Psychologie.

Die Teilnahme am BaPsy-DGPs ist zwar freiwillig und stellt keine formale Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium dar, das Testergebnis spielt jedoch bei der Bewerbung zum Psychologie-Studium eine zunehmend größere Rolle, da inzwischen eine große Anzahl an Hochschulen das Testergebnis zusätzlich zur Note der Hochschulzugangsberechtigung bei der Auswahl von BewerberInnen und Bewerber berücksichtigen.

Wenn Sie an dem Studieneignungstest Bachelor-Psychologie teilnehmen möchten, müssen Sie sich hierfür anmelden. Die Anmeldephase endet bereits mit Ablauf des 15. Februar 2025. Danach ist eine Anmeldung für die Durchführung des Tests im Jahr 2025 nicht mehr möglich!

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Universitäten den Test bei der Bewerbung berücksichtigen. Bei denjenigen Universitäten, die das Testergebnis neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung berücksichtigen, gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bei der jeweiligen Gewichtung.

Wenn Sie nun den Studieneignungstest mit einem nicht so guten Ergebnis abgeschlossen haben sollten, ist es daher nicht ratsam, sich über Hochschulstart an genau den 12 Universitäten zu bewerben, bei denen der Test bei der Bewerberauswahl eine größere Rolle spielt.

Umgekehrt gilt aber entsprechend, dass es bei einem sehr guten Testergebnis ratsam ist, sich an den Universitäten zu bewerben, bei denen dem Test prozentual eine höhere Gewichtung zukommt.

Gerne berate ich Sie hier über Ihre individuellen Erfolgsaussichten und die beste Strategie im Bewerbungsprozess sowie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer eventuellen Studienplatzklage. 

Für eine kurze telefonische Beratung über eine Studienplatzklage fallen keine Kosten an.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per E-Mail unter [email protected]