Mit landgerichtlichem Urteil vom 20.03.2025 wurde das erste Urteil im Komplex um den Konkurs des Goldhändlers Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) gefällt.

Ein Treuhänder der SGT AG wurde verurteilt, einem geschädigten Goldkäufer seinen kompletten Kaufpreis nebst 5 Prozent Vermittlungsgebühr zu erstatten und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Der Sachverhalt zum SGT-Treuhänder-Urteil 

Der klagende Anleger schloss im Mai 2023 mit der Swiss Gold Treuhand AG einen Goldkaufvertrag nebst Lagervereinbarung. Hiernach erwarb der Anleger eine Rohgoldmenge von 2.142,69 Gramm zur Einlagerung zu einem Kaufpreis von 105.000 EUR zuzüglich einer Vermittlungsgebühr von 5.250 EUR. Die Swiss Gold Treuhand AG stellte dem Kläger nach dessen Zahlung an den Treuhänder eine Geldeingangs- und Einlagerungsurkunde aus.

Mit Beschluss der Generalversammlung vom 15.06.2023 wurde die SGT AG aufgelöst.

Mit Entscheid vom 11.06.2024 hat das Kantonsgericht Zug über die zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöste Swiss Gold Treuhand AG den Konkurs eröffnet. Der Treuhänder wurde von dem Kläger zur Erstattung der Einzahlungen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus dem Goldkaufvertrag aufgefordert, was dieser ablehnte.

Die Eckpunkte des Urteils

Das Landgericht hat den Treuhänder zur Erstattung des kompletten Kaufpreises zuzüglich der Vermittlungsgebühr verurteilt. Des Weiteren muss der Treuhänder die Kosten des Verfahrens tragen.  Das Landgericht sah die Pflichtverletzung des Treuhänders für erwiesen an, die so zu dem Schaden bei dem Anleger führte.

Die Bewertung des SGT-Treuhänder-Urteils

Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender, von der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf, der das Urteil erstritten hat, begrüßt die Entscheidung, da die betroffenen SGT-Goldkäufer, die auf eines der Treuhänderkonten gezahlt haben, so ihre Kaufpreiszahlung in voller Höhe nebst Kaufnebenkosten zurückzuerhalten.  In den Jahren vor dem Konkurs der SGT waren verschiedene Treuhänder für die SGT AG tätig. Das Urteil ist laut Fachanwalt Dr. Bender aber auch auf diese übertragbar. Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht von Dr. Bender einem Vorgehen in der Schweiz, Italien oder Dubai überlegen, nicht zuletzt, wenn eine Vermögenshaftpflichtversicherung besteht.

Dr. Bender rät daher allen SGT-Kunden, die an einen Treuhänder gezahlt haben, sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu unter

0211-16459440

eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung eingerichtet.  Natürlich können die Anfragen zusammen mit einer Kopie des Goldkaufvertrages auch per E-Mail unter der

[email protected]

oder über das Kontaktformular bei anwalt.de eingereicht werden.


Abweichende Sachverhalte komplexer

SGT-Kunden, die direkt auf Konten der SGT AG in Großbritannien bei der Capital International Bank oder bei der Mashreq Bank an die SGT AG DMCC einbezahlt haben, steht dieser Weg nach bisherigen Erkenntnissen nicht zur Verfügung.  

In diesen Fällen bedarf es weitere Prüfungen der einzelnen Sachverhalte und Vertriebsstrukturen in Deutschland oder ein deutlich komplexeres Vorgehen gegen die Organe der SGT AG und die Wirtschaftsprüfer im Ausland.

Auch insoweit steht bei der Kanzlei Bender & Pfitzmann eine kompetente Erstberatungsmöglichkeit zur Verfügung.


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Die Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann mit Sitz in Düsseldorf hat sich auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisiert. Mit umfassender Expertise und einem klaren Fokus auf Mandanteninteressen setzt sich die Kanzlei für faire und transparente Bedingungen auf den Finanzmärkten ein.

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