Worum geht es?

Unternehmen wie die SGT AG und SGB Vault AG in der Schweiz sowie die SWM AG in Liechtenstein werben aktuell mit vermeintlich sicheren Goldinvestments – insbesondere in Krisenzeiten. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass hinter all diesen Konstrukten offenbar derselbe Initiator und Vertrieb steckt, der laut Handelsregister seinen Sitz nicht in der Schweiz oder Liechtenstein, sondern in Deutschland (Bayern) hat und auch von dort aus agiert.

Das Geschäftsmodell basiert auf dem Versprechen, für Anleger physische Edelmetalle wie Gold, Rohgold, Palladium oder Silber zu erwerben und diese in einem Zollfreilager in der Schweiz oder Frankreich zu lagern. Den Investoren wird Eigentum am Edelmetall, Sicherheit, Steuerfreiheit und Inflationsschutz in Aussicht gestellt. In den Vertriebsunterlagen zur SWM AG werden unter anderem folgende Aussagen getroffen:

  • Es werde nach dem Pareto-Prinzip gewirtschaftet: „80 % arbeiten für Geld, 20 % lassen ihr Geld arbeiten.“
  • Anleger erhalten angeblich stets günstige Kilopreise, mit dem Hinweis auf eine angebliche Preisdifferenz von über 24 % gegenüber dem Gramm-Kauf.
  • Die Lagerung erfolge im Hochsicherheitstresor des Zollfreilagers Embrach – angeblich ohne Risiko und unter Aufsicht des Schweizer Staates.
  • In Werbematerialien ist von Renditen bis zu 500 % die Rede – rückgerechnet auf Investitionen vor 20 Jahren.
  • Das Lagerdepot wird beworben mit Begriffen wie:
    „Depot im eigenen Namen, eigene Rechnung, eigenes Eigentum.“

Zudem wird betont, dass nur der Anleger selbst Zugriff auf das Lagerkonto habe, abgesichert durch ein sogenanntes Sicherheitskonzept mit Larona Trust als Treuhänder.

Problematisch dabei ist: Keiner der uns bekannten Mandanten hat das physische Edelmetall je gesehen oder sich vor Ort nachweisen lassen. Es fehlt an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Was sind die Risiken und worauf sollten Sie achten?

Ein zentrales Thema bei der Lagerung von Edelmetallen ist die Frage: Wo und wie wird mein Gold tatsächlich verwahrt? Viele Anleger unterschätzen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Lagerformen – insbesondere zwischen Einzelverwahrung und Sammelverwahrung.

🔄 Sammelverwahrung – Miteigentum ohne direkte Kontrolle

Bei der Sammelverwahrung werden Edelmetalle gleicher Art gemeinsam gelagert. Anleger besitzen keinen Anspruch auf bestimmte Barren oder Münzen, sondern lediglich einen Anteil am Gesamtbestand, etwa nach Gewicht. Das bedeutet:

  • Es gibt kein konkretes Eigentum an einer exakt zugeordneten Ware.
  • Eine Besichtigung oder Kontrolle ist nicht möglich.
  • Im Insolvenzfall des Lageranbieters besteht die Gefahr, dass der Anspruch auf das Gold verloren geht oder schwer durchsetzbar ist.
  • Die Herkunft der Edelmetalle lässt sich meist nicht lückenlos nachverfolgen.
  • Bei einer Auslieferung (z. B. von Silber) kann zusätzlich Mehrwertsteuer anfallen – in der Schweiz z. B. aktuell 8,1 %.

Zwar ist diese Lagerform kostengünstiger, birgt aber erhebliche Risiken in puncto Transparenz, Eigentumsnachweis und Sicherheit.

🧱 Einzelverwahrung – Ihr Eigentum, eindeutig dokumentiert

Eine deutlich sicherere Alternative ist die Einzelverwahrung (auch segregierte Lagerung genannt). Dabei wird das Edelmetall klar zugeordnet, registriert und auf den Namen des Kunden verwahrt. Vorteile:

  • Jedes Stück wird anhand von Seriennummern oder Siegelnummern eindeutig identifiziert.
  • Die Herkunft der Edelmetalle ist lückenlos nachvollziehbar.
  • Kunden erhalten Lagerscheine mit allen relevanten Angaben.
  • Die Bestände können persönlich besichtigt werden.
  • Der Bestand ist voll versichert – gegen Diebstahl, Betrug oder Elementarschäden.
  • Auch im Falle einer Insolvenz des Lageranbieters bleibt das Eigentum unangetastet.

Anbieter wie Swiss Gold Safe AG ermöglichen diese Form der Lagerung in privaten Hochsicherheitsanlagen, unter anderem in Zollfreilagern (ZFL) oder offenen Zolllagern (OZL). Dies erlaubt zudem einen mehrwertsteuerfreien Handel mit bestimmten Edelmetallen.

🔍 Unser Rat: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Gerade bei höheren Investitionssummen sollten Anleger nicht nur auf Hochglanz-Flyer und Renditeversprechen vertrauen. Stattdessen empfehlen wir:

  • Lassen Sie sich nachweisen, was genau Sie erworben haben.
  • Besuchen Sie die Lagerstätte persönlich – überzeugen Sie sich selbst von Existenz und Sicherheit Ihrer Anlage.
  • Prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um eine Einzelverwahrung handelt – und nicht nur um eine Sammellagerung mit wohlklingenden Versprechen.

Bei unserem eigenen Besuch der SWM AG in Liechtenstein fanden wir lediglich einen Briefkasten in einem Wohngebiet aber keinen eingerichteten Geschäftsbetrieb so wie Sie und wir es uns vorstellen – keine Spur von einem professionellen Geschäftsbetrieb oder Lagerstandort. 

Wir klagen derzeit für Anleger die Frage der Wirksamkeit der Einrichtungsgebühr durch - Klage ist erhoben in einem Fall, bei dem unser Mandant ca. 50.000 Euro einzahlte, und nach Kündigung 38.900 Euro zurückerhielt - ein Differenzbetrag von c.a 9.800 Euro wurde als Einrichtungsgebühr verbucht. Der Vertrag lief ca. 2,5 Jahre. Wir wollen klären ob die Regelung zu der Einrichtungsgebühr gegen AGB Recht verstößt und ob dieses zur Anwendung kommt - geht doch die Gesellschaft mit Sitz in Liechtenstein, über einen Vertrieb in Bayern, direkt an Anleger in Deutschland und verkauft diese Vermögensanlage.  


Hinweis in eigener Sache : wir haben bereits zu dieser Gesellschaft geschrieben und der Artikel wurde mehr als 1.600 Mal gelesen. Wir mussten dann auf Betreiben der Gesellschaft bei anwalt.de den Artikel löschen. Wir werden solange schreiben und aufklären und immer wieder neu auf Risiken hinweisen, bis wir den letzten Käufer und Anleger mitnehmen und versuchen Finanzbildung zu betreiben.