Ist der Aufdruck „VIVA LA VIDA“ auf T-Shirt eine Markenrechtsverletzung?
Anwaltskanzlei Zierhut IP mahnt wegen Marke „VIVA LA VIDA“ ab.
Unsere Mandantin bot ein T-Shirt mit dem großen Aufdruck der spanischen Wörter „VIVA LA VIDA“ (deutsch: „LEBE DAS LEBEN“) auf der Internetseite spreadshirt.de zum Verkauf an. Für dieses Angebot erhielt unsere Mandantin eine Abmahnung der Münchener Anwaltskanzlei Zierhut IP namens der Frida Kahlo Corporation wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung. Die Worte „VIVA LA VIDA“ sind als Wortmarke für Bekleidung im Markenregister der EUIPO eingetragen. In der Abmahnung fordert die Kanzlei Zierhut die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über die Anzahl der verkauften T-Shirts sowie die Erstattung von Anwaltskosten von angeblich 3.379,50 €.
Keine Markenverletzung !
Unserer Ansicht nach handelte es sich hier nicht um eine Markenrechtsverletzung. Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung ist, dass ein Zeichen – hier „VIVA LA VIDA“ – als Marke benutzt wird. Ein Zeichen wird nur dann als Marke benutzt, wenn der Durchschnittverbraucher das Zeichen als Hinweis auf einen Produzenten bzw. Anbieter versteht. Bei dem aufgedruckten Spruch „VIVA LA VIDA“ (LEBE DAS LEBEN“) werden viele Durchschnittverbraucher diese Wortkombination nicht als Hinweis auf einen Hersteller verstehen, sondern eher als Ausdruck der Lebensfreude. Der Aufdruck der Worte „VIVA LA VIDA“ werden Verbraucher als reine Dekoration interpretieren.
Es kann aber nicht ausgeschlossene werden, dass ein angerufenes Gericht eine Markenbenutzung bzgl. des Aufdrucks bejaht und damit auch eine Markenverletzung bejaht.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann auch sinnvoll sein, wenn man selbst davon ausgeht, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, ein großes Interesse an der weiteren Benutzung eines Zeichens - hier „VIVA LA VIDA“ - aber nicht besteht. Durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Gefahr, dass der Abmahner gerichtlich gegen Sie vorgeht, reduziert.
Eine strafbewehrte Unterlassungsgefahr trägt immer die Gefahr, dass es später zur Forderung von Vertragsstrafen kommt.
Hier finden Sie einen weiteren Artikel zum Thema "VIVA LA VIDA" unf Anwalt Zierhut".
Eine Erstprüfung der Abmahnung und ein Telefonat bieten wir kostenfrei an.
Kontaktieren Sie uns per [email protected] oder +49 221 27 22 55 65.