Fachanwalt und Mediator Frank Simon (laut Focus gehört er seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb- und Familienrecht und seit 2020 ist BSKP im Familien- und Erbrecht vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) gibt praktische Tipps und Empfehlungen.


Wir sind in 2. Ehe verheiratet. Jeder hat aus 1. Ehe Kinder. Ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten ein. In Patchwork-Konstellationen funktioniert dies meist nicht so problemlos. Wenn der Ehemann beispielsweise 1 Kind und die Ehefrau 2 Kinder aus 1. Ehe hat, kann ein Berliner Testament dann problematisch sein, wenn alle 3 Kinder zu 1/3 als Schlusserben eingesetzt wurden. In diesem Fall kann das Kind des Ehemannes seinen Pflichtteil fordern und erhält nach seinem Tod die Hälfte des Nachlasses, also mehr als das 1/3 im Testament.

Wie können Pflichtteilsansprüche von ehelichen Kindern oder Kindern aus anderen Beziehungen reduziert werden?
Beispielsweise durch Vereinbarung einer Pflichtteilsklausel im Ehegattentestament oder der Anordnung eines angemessenen Geldvermächtnisses können die Abkömmlinge unter Umständen dazu bewegt werden, nicht ihren Pflichtteil nach dem Versterben des ersten Elternteils zu fordern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zum Güterstand der Gütertrennung wechseln und den Zugewinnausgleich durchzuführen. Eine konkrete Prüfung durch den Fachanwalt für Erb- und Familienrecht ist zu empfehlen, da durch den Wechsel des Güterstandes sich auch die Höhe der Pflichtteilsquoten verändern.

Was ist bei Patchwork-Familien zu regeln? Was ist bei Vorsorgevollmachten zu beachten? Wann fallen Steuern an? Über diese und viele andere Fragen klären ich und mein Team Sie gern in einem Beratungsgespräch auf.


Frank Simon
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