Falls Sie einen Anruf von der Polizei erhalten, in dem Sie zu einer Beschuldigten- und/oder Zeugenvernehmung aufgefordert werden, seien Sie vorsichtig. Oftmals handelt es sich um einen Trick, um von Ihnen Informationen zu erhalten, die gegen Sie verwendet werden könnten.


Unsere grundlegenden Tipps an Sie:


Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Oftmals sollen Sie in zeitliche Nöte gebracht werden: Anrufe am Abend oder zu Unzeiten erfolgen mit dem Hinweis, dass man doch sich sicherlich schnell gegen irgendwelche Beschuldigungen behaupten und dieses Verfahren einfach aus der Welt schaffen will. 

Vor Ort könnten Sie aber von dem Vorwurf und der Vernehmungsstrategie überrumpelt werden.

Sie haben als Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht. Dies wird Ihnen nicht negativ ausgelegt. Polizisten sind dazu verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass Sie das Recht haben, die Aussage zu verweigern.


  

Geben Sie keine, wirklich keine Auskünfte am Telefon!

Ein Anruf durch einen äußerst netten Beamten kann häufig dazu genutzt werden, Sie zu unbedachten Aussagen zu verleiten, die später in einem Verfahren gegen Sie verwendet werden können. Oftmals erfolgen ganz simple Fragen zur Ausforschung, die sich im erst im Nachhinein als Beweisfindung darstellen. Durch Vermerke wird Ihre Aussage in der Akte festgehalten.


Verlangen Sie schriftliche Informationen!

Bestehen Sie auf eine schriftliche Vorladung! Oftmals wird der Tatvorwurf nur ungenau am Telefon beschrieben oder Ihre Position im Verfahren ist unklar!


Rufen Sie Ihren Anwalt an! 

Bevor Sie irgendwelche Aussagen machen oder sich auf eine Vernehmung einlassen, sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Anwalt halten. Ihr Anwalt kann Sie darüber informieren, wie Sie sich korrekt verhalten und welche Rechte Sie haben. Zudem kann er die Ermittlungsakte anfordern.


Anwälte können viel, aber keine Aussagen aus Akten löschen!

Sie haben das Recht aus eine schriftliche Stellungnahme nach Einsicht der Akte und Kenntnis der Beweislage.