Der Verfahrensbeistand, oft auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnet, ist eine vom Familiengericht bestellte Person, die in Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren die Interessen des Kindes vertritt. Seine Aufgabe ist es, den Willen und das Wohl des Kindes zu ermitteln und im Gerichtsverfahren darzustellen.

Die Befugnisse des Verfahrensbeistands umfassen:

  • Gespräche mit dem Kind und den Eltern führen
  • Akteneinsicht nehmen
  • Am Gerichtsverfahren teilnehmen
  • Stellungnahmen abgeben
  • Rechtsmittel einlegen


Tipps für das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand

Beachten Sie die Gewichtung: Die Empfehlung des Verfahrensbeistands hat einen erheblichen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung. Daher ist es wichtig, im Gespräch einen positiven Eindruck zu hinterlassen. 

Vermeiden Sie negative Äußerungen über den anderen Elternteil: Sprechen Sie nicht negativ über den anderen Elternteil. Dies könnte als Bindungsintoleranz ausgelegt werden und den Fokus auf Ihr eigenes Verhalten lenken. Nutzen Sie Ich-Botschaften: Formulieren Sie Ihre Anliegen in Ich-Botschaften oder äußern Sie Wünsche bezüglich des Verhaltens des anderen Elternteils. Zum Beispiel: "Ich wünsche mir mehr Flexibilität bei den Umgangszeiten" statt "Er/Sie ist immer so unflexibel".

Seien Sie vorsichtig mit Zusagen: Treffen Sie keine voreiligen Zusagen oder Vereinbarungen ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Solche Absprachen können später schwer rückgängig zu machen sein. Gerne wird mit Gutachten gedroht, wenn man jetzt keine Vereinbarung abschließt, dem Wechselmodell zustimmt etc. 

Lassen Sie sich zu nichts überreden, was SIe nicht wollen!

Bleiben Sie realistisch: Oft haben Eltern nach dem Gespräch den Eindruck, der Verfahrensbeistand stehe auf ihrer Seite. Dies kann täuschen, da Verfahrensbeistände bewusst zugewandt auftreten, um Vertrauen und Offenheit zu erzeugen.

Achten Sie auf die Grenzen: Ihr Anwalt sollte darauf achten, dass der Verfahrensbeistand sich auf die Interessen des Kindes konzentriert und keine rechtlichen Bewertungen vornimmt.


Durch eine gut vorbereitete und überlegte Herangehensweise können Sie dazu beitragen, dass das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand konstruktiv verläuft und die Interessen Ihres Kindes bestmöglich vertreten werden. Besprechen Sie den Termin unbedingt mit Ihrem Familienanwalt vor. Gehen Sie nie unvorbereitet zum Verfahrensbeistand.