Dies ist nicht der Beginn eines schlechten Witzes, sondern ein Rechtsstreit, über den das Bundespatentgericht zu entscheiden hatte (BPatG, Beschluss vom 26.11.2024, 26 W (pat) 593/20).


Folgendes war geschehen:

Eine Firma meldete die Marke „Freiwildjäger“ an, unter anderem für alkoholische Getränke (ausgenommen Biere). Dagegen legte die Inhaberin der älteren Marke „Jäger“, die für identische Produkte registriert worden war, Widerspruch ein. Nachdem das Markenamt eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken verneint hatte, erhob die Inhaberin der älteren Marke Beschwerde zum Bundespatentgericht.


Das Gericht stellte zunächst fest, dass „Jäger“ zwar ein Alltagswort der deutschen Sprache sei, aber keine besondere Bedeutung in Bezug auf alkoholische Getränke habe und auch nicht als Zielgruppenangabe verstanden werde. Bloße Assoziationen zur Jägerromantik könnten die Marke nicht schwächen. Hinzu kam, dass die Inhaberin der älteren Marke ein Gutachten vorlegte, mit dem ein Bekanntheitsgrad der Marke „Jäger“ von über 83 % nachgewiesen wurde bei Umsätzen im mittleren einstelligen Millionenbereich. Ein weiteres Gutachten zur – nicht streitgegenständlichen – Marke „Jägermeister“ kam sogar auf einen Bekanntheitsgrad von 97 %. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass „Jäger“ als Kurzmarke von der Bekanntheit der Hauptmarke „Jägermeister“ profitiere.


Auch bei der Marke „Freiwildjäger“ liege das Augenmerk auf dem Bestandteil „Jäger“. Es bestehe daher Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne. Jedenfalls könnten Verbraucher zu der Ansicht gelangen, es handele sich bei „Freiwildjäger“ um ein weiteres Produkt aus dem Hause „Jägermeister“. Darüber hinaus nutze „Freiwildjäger“ die Anziehungskraft, den guten Ruf und das Ansehen der Marke „Jäger“ in unberechtigter Weise aus. Die Marke „Freiwildjäger“ sei daher zu löschen.


Dieser Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass bekannte Marken einen sehr großen Schutz genießen! Markenanmelder sollten sich daher gut überlegen, ob sie sich in den Dunstkreis solcher Marken begeben wollen. Das damit verbundene Risiko darf nicht unterschätzt werden.


Gerne beraten wir Sie zu Markenanmeldungen!