Eine Trennung ist nie einfach, egal auf welcher Seite man steht. Oft kommen Mandant/innen zu mir, die sich bereits im Vorfeld einer Trennung über die möglichen rechtlichen Konsequenzen informieren möchten. Sie möchten sich trennen oder befürchten, dass der/die Partner/in sich trennen will. Ich rate meist dazu, gemeinsam eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, sollte auf ein faires Miteinander geachtet werden.

Im Falle einer Trennung ist es für ein mögliches späteres Scheidungsverfahren hilfreich, zunächst das Trennungsdatum festzuhalten. Außerdem sollten sämtliche Unterlagen gesichtet und kopiert werden, so dass sie beiden Parteien zur Verfügung stehen. Bedacht werden sollte, was mit möglichem gemeinsamem Eigentum geschehen soll. Hierzu zählt nicht nur das gemeinsame Haus, sondern auch der gesamte gemeinsame Hausrat. Eine Aufteilung der Haushaltsgegenstände, mit der beide Seiten zufrieden sind, ist auch im Hinblick auf ein Scheidungsverfahren sinnvoll. Auch über gemeinsame Konten ist eine Regelung zu treffen. Besonders riskant ist die weitere Führung eines gemeinsamen Oder-Kontos, da jede Partei das Konto leerräumen und den Dispokredit nutzen könnte. Hier ist es sinnvoll, gemeinsame Konten nur noch als Und-Konten zu führen.

Sind Kinder von der Trennung betroffen, ist zu besprechen, welches Familienmodell von allen gewünscht wird. Am häufigsten wird weiterhin das Residenzmodell gewählt, bei dem die Kinder bei einer Partei leben und die andere Partei ihr Umgangsrecht ausübt. Denkbar ist aber auch ein erhöhter Umgang oder sogar das Wechselmodell. Es bleibt grundsätzlich erstmal beim gemeinsamen Sorgerecht. Die Wahl des Familienmodells wirkt sich allerdings auf den Kindesunterhalt aus.

Damit ist auch schon das häufig heikelste Thema der Trennung angesprochen: Unterhalt. Zu prüfen ist, ob einer Partei ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zusteht. Auch der Anspruch auf Kindesunterhalt kann errechnet werden. Hierzu sollte in jedem Fall ein/e Rechtsanwält/in herangezogen werden.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass im Kalenderjahr nach der Trennung ein Steuerklassenwechsel erfolgen muss. Dies kann zu finanziellen Einbußen führen. Am Ende der Trennung steht dann häufig die Scheidung. Bevor der Scheidungsantrag durch ein/e Rechtsanwält/in eingereicht werden kann, muss jedoch das verpflichtende Trennungsjahr abgelaufen sein.

Gerne unterstütze ich Sie in der Trennungsphase und auch im anschließenden Scheidungsverfahren. Melden Sie sich gerne unter 02504/3095 oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf an [email protected].