Das Familienrecht ist komplex und wirft im Trennungs- oder Scheidungsfall viele Fragen auf. Im folgenden Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über häufige rechtliche Fragen und die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen.
1. Wann ist eine Scheidung möglich?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt (§ 1565 Abs. 1 BGB). Dies wird in der Regel angenommen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen (§ 1566 Abs. 1 BGB). Nach drei Jahren Trennung kann auch einseitig geschieden werden (§ 1566 Abs. 2 BGB).
2. Was bedeutet das „Trennungsjahr“?
Das Trennungsjahr (§ 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, also wirtschaftlich und räumlich voneinander unabhängig sein – auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist das möglich.
3. Wer bekommt das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Nur auf Antrag und wenn es dem Kindeswohl dient, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen werden (§ 1671 BGB).
4. Was ist mit dem Trennungsunterhalt?
Der wirtschaftlich schwächere Ehepartner hat während des Trennungsjahres Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB). Der Unterhaltsanspruch bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
5. Wie wird der Hausrat verteilt?
Hausratsgegenstände, die gemeinsam genutzt wurden, werden nach Billigkeit aufgeteilt (§ 1568b BGB). Ziel ist eine gerechte Verteilung, etwa nach praktischer Notwendigkeit oder besonderem Nutzungsinteresse.
6. Wie erfolgt der Zugewinnausgleich?
Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), erfolgt bei Scheidung ein Zugewinnausgleich (§ 1373 ff. BGB). Es wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Ehegatte während der Ehe hinzugewonnen hat.
7. Was geschieht mit gemeinsamen Schulden?
Schulden, die gemeinsam aufgenommen wurden, müssen grundsätzlich auch gemeinsam getragen werden – unabhängig vom Scheidungsstatus. Ob eine Haftung besteht, hängt vom Vertrag mit der Bank oder dem Gläubiger ab.
8. Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
Wenn sich die Ehegatten nicht einigen können, kann das Gericht einem Ehepartner die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen (§ 1361b BGB), vor allem wenn das Kindeswohl betroffen ist oder Härtegründe vorliegen.
Fazit: Eine Trennung wirft viele juristische und emotionale Fragen auf. Wer seine Rechte kennt, kann sicherer durch diese Lebensphase gehen. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten – insbesondere zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgefragen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Ich unterstütze Sie gerne bei allen Angelegenheiten rund um Trennung, Scheidung und Familienrecht.