Bei der Übernahme eines Betriebes sind auch urheberrechtliche und Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes zu berücksichtigen, da geistiges Eigentum eine wesentliche Rolle spielt. Die urheberrechtlichen Folgen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ein kurzer Überblick
Übertragung von Urheberrechten: Urheberrechte an Werken, die von Mitarbeitern oder Dritten geschaffen wurden, gehen grundsätzlich nicht automatisch auf den Erwerber des Unternehmens über.
Nutzungsrechte: Wenn das Unternehmen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Rechten (z. B. Software, Marken, Texte, Designs) besitzt, müssen diese Rechte ebenfalls im Rahmen des Überlassungsvertrages übertragen werden. Hierzu kann es notwendig sein, bestehende Lizenzverträge anzupassen oder neu auszuhandeln.
Urheberrechte der Mitarbeiter: Werke, die von Mitarbeitern im Rahmen ihrer Arbeitsverträge erstellt wurden, unterliegen dem Arbeitnehmerurheberrecht. Der Arbeitgeber erwirbt in der Regel ein Nutzungsrecht an diesen Werken, aber das Urheberrecht verbleibt beim Arbeitnehmer. Beim Betriebsübergang müssen diese Nutzungsrechte gesichert werden.
Zukünftige Werke: Es sollte geklärt werden, ob und wie die Rechte an zukünftigen Werken, die von den Mitarbeitern erstellt werden, auf den Erwerber übergehen.
Software und IT: Die Übertragung von Softwarelizenzen ist oft an Bedingungen geknüpft, die vertraglich geregelt sein müssen. Der Erwerber sollte sicherstellen, dass alle benötigten Lizenzen ordnungsgemäß übertragen oder neu erworben werden.
Proprietäre Software: Wenn das Unternehmen proprietäre Software entwickelt hat, müssen die Urheberrechte daran eindeutig geklärt und übertragen werden.
Vertragsrechtliche Aspekte: Lizenzverträge mit Dritten sollten auf ihre Übertragbarkeit überprüft werden, da nicht alle Lizenzen automatisch auf den neuen Eigentümer übergehen.
Vertraulichkeitsvereinbarungen: Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbote, die geistiges Eigentum betreffen, sollten ebenfalls auf ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit nach der Übernahme geprüft werden.
Risiken und Haftung
Der Erwerber haftet für etwaige Urheberrechtsverletzungen, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte (zum Beispiel Marken und Designs) die nach der Übernahme des Betriebs erfolgen. Es ist daher wichtig, eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle urheberrechtlichen Fragen geklärt sind. Augenmerk ist daher auch auf Altlasten zu richten, sofern diese Teil der übernommenen Verpflichtungen aus Vertrag oder Gesetz sind.
Fazit
Bei der Übernahme eines Betriebes ist es unerlässlich, urheberrechtliche sowie Fragen gewerblicher Schutzrechte Fragen frühzeitig zu klären und vertraglich festzuhalten, um rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle benötigten Rechte korrekt übertragen werden. Eine sorgfältige Prüfung und vertragliche Absicherung der vorgenannten Positionen ist entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsübernahme.