Viele Arbeitnehmer leisten regelmäßig Überstunden – oft ohne dafür bezahlt zu werden. Doch rechtlich gilt: Wer mehr arbeitet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich. LAMS. die KANZLEI. hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – schnell, unkompliziert und online.

Wann sind Überstunden zu vergüten?

Grundsätzlich muss jede geleistete Arbeitszeit bezahlt werden. Arbeitgeber versuchen jedoch häufig, Überstunden durch pauschale Vertragsklauseln abzugelten, etwa:
„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten.“

Solche Klauseln sind oft unwirksam, wenn sie unklar formuliert sind oder eine unbegrenzte Anzahl an Überstunden umfassen. In vielen Fällen besteht daher ein Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich.

Typische Situationen mit Handlungsbedarf

  • Regelmäßige Überstunden ohne Ausgleich
  • Unklare oder pauschale Überstundenregelungen im Vertrag
  • Kündigung – und offene Überstunden werden nicht vergütet
  • Streit mit dem Arbeitgeber über die Anzahl oder Anerkennung von Überstunden

Wichtig: Viele Ansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden – je nach (tariflicher) Ausschlussfrist bereits nach wenigen Wochen und oft nach drei Monaten!

Ihr Recht auf faire Bezahlung beginnt hier

Viele Arbeitnehmer scheuen den Weg zum Anwalt – aus Unsicherheit oder Angst vor Kosten. Dabei lohnt sich eine juristische Prüfung oft schon nach wenigen unbezahlten Stunden. Die Kanzlei unterstützt Sie dabei, das durchzusetzen, was Ihnen zusteht – rechtlich, menschlich und kompetent.

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LAMS. die KANZLEI.

Recht auf den Punkt gebracht.