Ein Strafbefehl ist eine besondere Form der Anklage, die durch das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wird. Er ermöglicht es, geringfügige Straftaten ohne Hauptverhandlung zu sanktionieren. Betroffene sollten den Strafbefehl nicht auf die leichte Schulter nehmen, da er rechtliche Konsequenzen hat, die einem Urteil gleichkommen. Hier erfahren Sie, wie Sie im Falle eines Strafbefehls richtig reagieren.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung, die Geldstrafen festlegen kann. Er wird häufig bei Delikten wie Diebstahl, Betrug, Verkehrsdelikten oder geringfügigen Körperverletzungen verwendet. Die Besonderheit: Es findet in der Regel keine Gerichtsverhandlung statt, es sei denn, Sie legen Einspruch ein.
Schritt 1: Prüfen Sie den Strafbefehl genau
Nach Erhalt eines Strafbefehls sollten Sie ihn gründlich lesen und die folgenden Punkte überprüfen:
Personendaten und Tatvorwurf: Stimmt die Anschuldigung mit den Tatsachen überein? Prüfen Sie, ob die Angaben korrekt und nachvollziehbar sind.
Höhe der Geldstrafe: Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze entspricht der Schwere der Tat, der Betrag eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Kontrollieren Sie, ob die Berechnung auf korrekten Angaben beruht.
Rechtsfolgen: Neben der Strafe können auch Eintragungen ins Führungszeugnis oder andere Konsequenzen entstehen, die Ihre berufliche oder private Zukunft beeinflussen.
Schritt 2: Einspruch – ja oder nein?
Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Überlegen Sie daher sorgfältig, ob Sie mit dem Strafbefehl einverstanden sind. Ein Einspruch ist vor allem sinnvoll, wenn:
- Sie unschuldig sind und die Tat nicht begangen haben.
- Die Strafe unangemessen hoch erscheint.
- Sie befürchten, durch den Strafbefehl negative Folgen für Ihren Ruf oder Ihre Karriere zu erleiden.
Ein Einspruch sollte schriftlich beim Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl ausgestellt hat. Es genügt ein einfacher Satz wie: „Ich lege hiermit Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] ein.“ Optional können Sie auch Gründe angeben, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Schritt 3: Beratung durch einen Anwalt
Legen Sie unbedingt Wert auf eine anwaltliche Beratung, bevor Sie Einspruch einlegen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann die Erfolgsaussichten einschätzen und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Häufig sind die Vorwürfe fehlerhaft oder unzureichend belegt. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob es sinnvoller ist, den Einspruch durchzuziehen oder den Strafbefehl zu akzeptieren.
Schritt 4: Folgen des Einspruchs
Wenn Sie Einspruch einlegen, wird eine Gerichtsverhandlung angesetzt. Dies kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen: Das Gericht kann die Strafe herabsetzen, aber auch verschärfen, wenn es neue belastende Erkenntnisse gibt. Lassen Sie sich daher gut beraten, bevor Sie diesen Schritt gehen.
Fazit
Ein Strafbefehl sollte niemals ignoriert werden. Selbst wenn die Strafe auf den ersten Blick akzeptabel erscheint, können langfristige Folgen wie ein Eintrag ins Führungszeugnis schwerwiegend sein. Innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, um die beste Vorgehensweise zu wählen. Denken Sie daran: Auch im Strafbefehlsverfahren gilt die Unschuldsvermutung – verteidigen Sie Ihre Rechte konsequent.