In der digitalen Welt von heute sind Online-Bewertungen Fluch und Segen zugleich. Sie können den Ruf eines Unternehmens stärken oder ihn in den Abgrund stürzen. Besonders hart trifft es Ärzte, deren sensibles Vertrauensverhältnis zu Patienten durch anonyme Negativkritik auf Google Maps untergraben werden kann.

Vor nicht allzu langer Zeit hat das Oberlandesgericht München (OLG) in einem wegweisenden Urteil (Endurteil vom 06.08.2024 – 18 U 2631/24 Pre e) ein deutliches Zeichen gegen unberechtigte Negativbewertungen gesetzt und die Rechte von Ärzten gestärkt. Doch was genau war geschehen?

Der Sachverhalt: Wenn eine Nasen-OP zum Albtraum wird – angeblich

Ein Münchener Chirurg, spezialisiert auf Nasenoperationen, sah sich auf Google Maps mit einer vernichtenden 1-Sterne-Bewertung konfrontiert. Die Verfasserin schilderte detailliert, wie eine missglückte Nasen-OP ihre Lebensqualität drastisch verschlechtert habe. Doch der Arzt war sich sicher: Diese Patientin hatte er nie behandelt.

Er wandte sich anwaltlich an einen Kollegen. Dieser informierte Google und forderte die Löschung der Bewertung. Doch Google reagierte zögerlich. Daraufhin wurde Unterlassungsklage eingereicht – mit Erfolg!

Das Urteil des OLG München: Google muss handeln!

Das OLG München gab dem Arzt Recht und verpflichtete Google, die Bewertung nicht mehr zu veröffentlichen. Die Begründung: Durch den klaren Widerspruch des Arztes wurde eine Prüfpflicht bei Google ausgelöst (so auch ständige Rechtsprechung seit Jahren des BGH). Google hätte die Verfasserin der Bewertung kontaktieren und Nachweise für den angeblichen Behandlungsfall verlangen müssen. Dies tat Google jedoch nicht.

Das Gericht betonte, dass die vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen des Arztes seine Aussage untermauerten, die bewertende Person nicht zu kennen. Zudem sei es denkbar, dass die Bewertung von einem Wettbewerber stammte – auch dieser Möglichkeit hätte Google nachgehen müssen.

Die Konsequenzen: Ein Sieg für Ärzte, eine Mahnung an Google

Das Urteil des OLG München ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Fake-Bewertungen. Es stärkt die Rechte von Ärzten und verpflichtet Google, seiner Verantwortung bei der Überprüfung von Bewertungen stärker nachzukommen.

Was bedeutet das konkret für Ärzte?

  • Klarer Widerspruch: Bestreiten Sie unberechtigte Bewertungen unverzüglich und deutlich.
  • Eidesstattliche Versicherung: Untermauern Sie Ihre Aussage mit einer eidesstattlichen Versicherung.
  • Anwaltliche Unterstützung: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Meist reicht eine fundierte anwaltliche Argumentation gegenüber Google aus, um Prüfpflichten einzuleiten.

Fazit: Wehren Sie sich gegen unberechtigte Kritik!

Falsche und unberechtigte Google-Bewertungen können für Ärzte und alle sonstigen Selbständigen und Unternehmen existenzbedrohend sein. Das Urteil des OLG München zeigt jedoch, dass die klare Rechtsprechung des BGH zum Erfolg führt, d.h. wenn Google nicht reagiert und seinen Prüfpflichten nicht nachkommt, kann man gerichtlich direkt gegen Google vorgehen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten – für Ihren Ruf und für das Vertrauen Ihrer Patienten!

Haben auch Sie mit unberechtigten Google-Bewertungen zu kämpfen? Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch! Ich berate seit über 10 Jahren im Bereich Bewertungsreputation Ärzte, Rechtsanwälte und Unternehmen.