Niemand, der in den Urlaub fährt, rechnet mit einem Unfall. Wenn es doch kracht, sollte man einige Dinge parat haben und wissen, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Die wichtigsten allgemeinen Tipps:
Europäischer Unfallbericht
Entscheidend für jede Unfallregulierung ist eine sorgfältige Dokumentation von Unfallort, Beteiligten und Unfallhergang. Hier kann der sogenannte „Europäische Unfallbericht“ eine entscheidende Hilfe sein. Es handelt sich hierbei um ein Formular, welches zum Beispiel auf der Homepage des ADAC in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden kann. Wichtig ist, dass der Unfallbericht von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen wird. Der Bericht ermöglicht es der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung, aus den Angaben zum Unfallhergang eine Entscheidung zur Schadensabwicklung zu treffen.
Polizei rufen
Sie sollten immer die Polizei rufen. Diese sorgt zusätzlich für eine neutrale Dokumentation. In vielen Ländern ist es sogar Pflicht, die Polizei bei Unfällen zu rufen. In anderen Ländern kommt die Polizei nur bei schweren Unfällen. Umso wichtiger ist die Dokumentation mit dem Europäischen Unfallbericht.
Wie geht es weiter?
Wenn der Unfall in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein passiert ist, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer kann in Erfahrung gebracht werden, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.
Welche Schäden bekomme ich ersetzt?
Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Es gilt das Recht des Unfalllandes. Die Unterschiede zum deutschen Recht können sein: Mietwagenkosten werden oft nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen, und es gibt Unterschiede bei der Regulierung von Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und Sachverständigenkosten. Auch Rechtsanwaltskosten werden nicht immer erstattet. Dies macht die Regulierung von Auslandsunfällen in der Regel kompliziert und langwierig.
Fazit:
Ein Unfall ist niemandem zu wünschen, erst recht nicht im Urlaub, und noch weniger im Ausland. Kommt es trotzdem dazu, sorgen Sie für eine gute Dokumentation, am besten gemeinsam mit dem Unfallgegner!
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Von Rechtsanwalt Sebastian Baur (Kanzlei BRINK & PARTNER, Flensburg).