Die Bezeichnungen der Begünstigten in einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung sollten sorgsam und präzise gewählt werden. Sonst droht u.a. eine ungewollte Enterbung oder andere nicht beabsichtigte Ergebnisse!

Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25.11.2020 – 3 Wx 198/20) entschied, dass mit der Bezeichnung „die Kinder“ als Begünstigte im Testament nur diejenigen Abkömmlinge gemeint sind, die zur Zeit der Testamentserrichtung im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten leben.

Bei der Auslegung des Testamentes kommt es zwar entscheidend auf [...] weiter lesen