Gute Aussichten für geschädigte Anleger des UniImmo: Wohnen ZBI
Am 21. Februar 2025 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH den sogenannten Risikoindikator für ihren offenen Immobilienfonds „Unilmmo: Wohnen ZBI“ im Basisinformationsblatt nicht korrekt angegeben hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weil sie im Einklang mit wichtigen Stimmen in der Branche der Meinung war, dass der Fonds ein deutlich höheres Risiko aufweist als im Basisinformationsblatt angegeben.
Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte die ZBI Fondsmanagement GmbH, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern ein Basisinformationsblatt zu verwenden, in dem der Risikoindikator mit „2“ (niedrige Risikoklasse) oder "3" (mittelniedrig) bewertet wird. Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass der Fonds in die Risikoklasse „6“ fallen müsste, weil die im Fonds gehaltenen Immobilien nicht mindestens monatlich bewertet werden. Die beklagte ZBI Fondsmanagement GmbH, die den UniImmo: Wohnen ZBI verwaltet, berechnet zwar börsentäglich einen Rücknahmepreis. Dies sei aber keine tägliche Bewertung des Nettoinventarwerts. Da sich aber der Nettoinventarwert des Fonds maßgeblich aus dem Verkehrswert der Immobilienanlagen zusammensetzt, sei mindestens eine monatliche Bewertung erforderlich.
Das Urteil stärkt die Rechte von Anlegern des Fonds. Sie können sich nun auf dieses Urteil berufen, wenn sie der Meinung sind, dass sie aufgrund der falschen Risikoeinstufung fehlerhaft beraten wurden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Daher ist es gut möglich, dass gegen das Urteil noch das Rechtsmittel der Berufung eingelegt wird. Dennoch gibt das Urteil Anlegern starke Argumente an die Hand, um von der Bank, die ihnen die Anteile vermittelt oder sie darüber beraten hat, Schadensersatz zu fordern. Denn das Urteil ist sorgfältig begründet und das für fehlerhaft befundene Basisinformationsblatt wird in zahlreichen Fällen die Grundlage der Beratung oder Vermittlung gewesen sein.
Auswirkungen auf Ansprüche wegen Schäden in anderen Immobilienfonds?
Womöglich hat das Urteil auch Signalwirkung für andere offene Immobilienfonds, sofern die dortigen Basisinformationsblätter den Risikoindikator ähnlich berechnen. Die beim UniImmo: Wohnen ZBI angewendete Berechnungslogik ist in der Branche durchaus sehr weit verbreitet.
Anleger anderer Fonds, die mit ihrem Investment Verluste gemacht haben, sollten daher prüfen lassen, ob die Risikoeinstufung in den Basisinformationsblättern korrekt ist und ob die Berechnung des Nettoinventarwertes den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wir helfen
mzs Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Anleger des UniImmo: Wohnen ZBI und anderer Fonds und berät Sie gerne über die Aussichten eines Vorgehens gegen Ihren Berater oder Vermittler. Sie können sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht, und seinem Team melden: telefonisch unter 0211-69002-12 oder per E-Mail unter [email protected].
Über uns
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2024 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.