Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI haben viel Geld verloren. Eine Sonderbewertung des gesamten Immobilienbestands durch unabhängige Sachverständige zum 23. Juni 2024 führte dazu, dass der Fonds rund 860 Millionen an Wert verloren hat. Für die Anleger des UniImmo Wohnen ZBI bedeutet dies, dass ihre Anteile um fast 17 Prozent abgewertet wurden.
„Diese Entwicklung zeigt, dass das vermeintliche Betongold auch Risse bekommen kann und offene Immobilienfonds keineswegs die sichere Geldanlage sind als die sie in den Anlageberatungsgesprächen gerne dargestellt werden. Anleger des UniImmo Wohnen ZBI können daher prüfen lassen, ob ihnen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Investitionen in Wohnimmobilien
Der UniImmo Wohnen ZBI wurde als offener Immobilienfonds im Juli 2017 aufgelegt und investiert zu einem ganz überwiegenden Teil in Wohnimmobilien. Gemanagt wird der Fonds von der ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe und Union Investment. Für Anleger waren Beteiligungen schon ab geringen Beträgen möglich. Der Fonds wuchs schnell und erreichte ein Volumen von fast fünf Milliarden Euro. Der Höhenflug hat nun jedoch ein Ende gefunden. Durch die Neubewertung der Immobilien ist das Fondsvermögen auf ca. vier Milliarden Euro gefallen.
Wie die ZBI mitteilte, haben die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, steigende Inflation und hohe Zinsen den Immobilienmarkt unter Druck gesetzt. Besonders die Investorennachfrage nach Wohnimmobilien sei eingebrochen. Daher sei eine Neubewertung der gesamten Fondsimmobilen notwendig geworden. Das Ergebnis der Sonderbewertung trifft die Anleger hart. Der Anteilspreis und damit auch der Rücknahmepreis ist um 16,71 Prozent reduziert worden.
Rückgabe der Anteilsscheine
Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob noch weitere Abwertungen und damit Verluste auf sie zukommen können. ZBI geht zwar davon aus, dass der Großteil der Bewertungsanpassungen vollzogen ist. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Verschlechterung des Marktumfelds oder steigenden Rückgaben der Anteilsscheine eine weitere Anpassung erforderlich wird.
„Der Tiefpunkt muss also noch nicht erreicht sein. Auf die Anleger können noch weitere Verluste zukommen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Eine Rückgabe der Anteilsscheine ist für die Anleger aber auch nicht die Lösung. Denn als Reaktion auf die Finanzkrise 2008, die zahlreiche offene Immobilienfonds nicht „überlebten“, ist die Rückgabe der Anteilsscheine nicht mehr täglich möglich. „Anteile können erst nach einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten zurückgegeben werden und dann muss die Rückgabe auch noch 12 Monate im Voraus angekündigt werden. Während dieser 12 Monate kann der Anteilspreis weiter sinken oder auch wieder steigen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Schadenersatzansprüche der Anleger
Die Anleger haben aber die Möglichkeit Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung prüfen zu lassen. Die Anteile am UniImmo Wohnen ZBI wurden vornehmlich über Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken und die BBBank vertrieben. „Die Bankberater sind verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken bei einem offenen Immobilienfonds aufzuklären. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost und die Beteiligung als sichere Kapitalanlage dargestellt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.